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27.09.2017 / Recht und Steuern

Guter Rat für Rechtsschutz

Hoffentlich waren die Fahrer gut versichert Foto: Polizei
Hoffentlich waren die Fahrer gut versichert Foto: Polizei
Obwohl jahrelang Prämien gezahlt wurden, verweigern Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen die vereinbarte Leistung. Das frustriert viele Beitragszahler. So zählen Rechtsschutzversicherungen nicht umsonst zu den Policen, über die Versicherte am häufigsten in Streit geraten.

Doch das liegt nicht selten daran, dass die Versicherten falsche Vorstellungen von dem Leistungsspektrum der Rechtsschutzversicherungen haben. Eine gründliche Beratung vor Abschluss der Versicherung ist empfehlenswert.

Für welche Bereiche ein Rechtsschutz sinnvoll ist, kann der juristische Laie oft nur schwer beurteilen. Vergleichsplattformen im Internet sollen die Auswahl erleichtern. Doch hier taucht bereits das erste Problem auf: Plattformen vergleichen lediglich die Versicherungsbedingungen miteinander, über die Regulierungsbereitschaft treffen sie jedoch keine Aussagen.

Standardleistungen wie Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugenentschädigungen und Sachverständigenhonorare sollten alle Rechtsschutzversicherungen übernehmen. Je nach Vertrag werden aber nur bestimmte Rechtsgebiete abgedeckt.

Bei der Wahl einer geeigneten Versicherung sollte grundsätzlich auf die Übernahme außergerichtlicher Kosten geachtet werden. Denn in vielen Fällen kann bereits ein Brief vom Rechtsanwalt wirkungsvoll sein. Zum Prozess muss es häufig nicht mehr kommen.

Bei der Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung sind die Lebensumstände des Versicherten maßgeblich. Wer beispielsweise vor vielen Jahren eine Police abgeschlossen hat, sollte überprüfen, ob der Versicherungsschutz immer noch geeignet ist. Punkte, wie die Höhe der Deckungssumme, die Notwendigkeit einer Selbstbeteiligung, oder die Häufigkeit von Auslandsaufenthalten sollten Betroffene unbedingt mitbedenken. Auch ob die Versicherung für den privaten oder gewerblichen Bereich greifen soll, beeinflusst die Auswahl entscheidend. Falls durch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, einem Verein oder Verkehrsclub eine gesonderte Rechtsschutzdeckung besteht, sollten sich Betroffene erkundigen, in welchen Bereichen eine Ergänzung ratsam wäre.

Darüber, welcher Vertrag zur individuellen Lebenssituation am besten passt, beraten Rechtsanwälte. Kontakt über die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/93 91-11. (mra)

www.rak-sh.de

Wo die Bank mit Gebühren Geld macht

Mehr Banken drehen beim Girokonto an der Gebührenschraube. Doch auch Konten, bei denen keine Gebühren für die Kontoführung anfallen, können Kunden Geld kosten. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt, wo Kostenfallen lauern.

„Banken sind kreativ, wenn es um Gebühren geht“, sagt Josefine Lietzau, Bankexpertin bei Finanztip. „Manche Banken stellen ihren Kunden sogar jede einzelne Kontobewegung in Rechnung.“ Außer der Kontoführungsgebühr sind Kreditkarten dtypische Kostentreiber bei Girokonten, für die teilweise Jahresgebühren anfallen. (ots/mra)

www.finanztip.de

Auto teilen und Steuern sparen

Keine Parkgebühren, eigene Stellplätze zum Abholen und Zurückbringen, bessere Vernetzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln – all diese Privilegien sind beim sogenannten Carsharing möglich: Grundlage dafür ist das neue Carsharing-Gesetz, das am 1. September 2017 in Kraft treten soll.

Doch was müssen Berufstätige steuerlich beachten, wenn sie die Angebote von kommerziellen Carsharing-Diensten nutzen? Können sie vielleicht sogar Steuern sparen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe erläutert: „Unternimmt ein Arbeitnehmer mit einem Carsharing-Auto auch beruflich veranlasste Fahrten, deren Kosten der Arbeitgeber nicht erstattet, können diese Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.“ Das gilt für die tatsächlichen und zu belegenden Kosten und nicht nur, wie man annehmen könnte, für die übliche Reisekostenpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer. (ots/mra)

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