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Regeln zu Krankschreibung und Fehltagen

Wer krank ist, muss sich auskurieren

Bei längeren Abwesenheiten ist der „gelbe Schein“ vom Arzt notwendig Foto: djd/AUB/detailblick-foto - stock.adobe.com

Genau 14,6 Arbeitstage, umgerechnet fast drei Wochen, fehlte laut Statista im Jahr 2021 durchschnittlich jeder Arbeitnehmende aus Krankheitsgründen. Dieser Wert liegt im langfristigen Trend. So alltäglich eine Erkrankung ist, so groß sind bei vielen die Fragen: Reicht eine telefonische Krankschreibung aus, kann der Chef schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen und was ist, wenn das Kind erkrankt?

Den „gelben Schein“ vom Arzt gibt es üblicherweise nur nach einem persönlichen Besuch in der Praxis. Diese Regel wurde während der Corona-Zeit mehrfach vom Gesetzgeber ausgesetzt. Bei leichten Atemwegserkrankungen sind seit August 2022 wieder telefonische Krankschreibungen durch den Mediziner für bis zu sieben Tage möglich.

Krankmeldung am ersten Tag

Ein weiteres Prinzip gelte aber unverändert: Wer krank ist, muss dies direkt am ersten Tag dem Arbeitgeber melden – am besten rechtzeitig noch vor dem regulären Dienstbeginn.

Als Faustregel gilt, dass für eine Krankheitsdauer von bis zu drei Arbeitstagen eine Information durch den Arbeitnehmenden ausreicht. Spätestens ab dem vierten Tag ist zeitnah ein ärztliches Attest, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), vorzulegen. In einem Urteil hat allerdings das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 886/11) entschieden, dass Chefs die Bescheinigung schon vorher verlangen können. „Wie die individuellen Fristen sind, hängt unter anderem vom Arbeits- und vom Tarifvertrag ab“, erläutert Knoob weiter. „Arbeitnehmende, die ihren Verpflichtungen rund um die Krankmeldung nicht nachkommen, haben schwerwiegende berufliche Konsequenzen zu fürchten.“ Gute Informationen schützen vor Ärger, unter www.aub.de etwa gibt es viele nützliche Tipps für Arbeitnehmende und Betriebsräte.

Wenn das Kind erkrankt

Spezielle Regelungen gelten wiederum für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Wenn diese erkranken und keine anderweitige Betreuung möglich ist, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage. Der Gesetzgeber hat wegen Corona die zulässige Zahl für 2022 verdoppelt. Bei Elternpaaren sind es 30 Kinderkrankentage pro Elternteil, Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage. (djd)


Darum wird gezofft

Das zweite Jahr der Pandemie sorgte 2021 dafür, dass es laut einer Auswertung von Roland Rechtsschutz zum zweiten Mal in Folge dieselbe Nummer 1 in der Rangliste der häufigsten Rechtsrisiken für Privatkunden gab.

Platz 1: Verträge
Rechtsstreitigkeiten um vertraglich vereinbarte Leistungen: Konflikte um Verträge belegten wegen der Corona-Maßnahmen den ersten Rang.

Platz 2: Straßenverkehr
Konflikte im Straßenverkehr waren vor Corona das größte Rechtsrisiko und sind jetzt zum zweiten Mal in Folge auf die zweite Position abgerutscht.

Platz 3: Schadenersatz
Schadenersatzforderungen nahmen Rang 3 ein.

Platz 4: Arbeit
Knapp dahinter folgten Konflikte rund um das Thema Arbeit.

Platz 5: Wohnen
Auf dem fünften Platz der größten Rechtsrisiken für Privatkunden folgen mit mehr als 34.000 Leistungsfällen Streitigkeiten rund ums Wohnen und um Immobilien. Häufig kommt es unter Nachbarn und in der Beziehung zu Vermietern zu Konflikten. (djd)
  

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