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Hörgeschädigte brauchen Barrierefreiheit

SoVD Landesverband Hamburg fordert verbindliche Standards

Klaus Wicher ist Vorsitzenders des SoVD Landesverbandes in Hamburg Foto: SoVD

HAMBURG Betreiber von Seniorenheimen betonen gern, dass ihr Haus „behindertengerecht“ ausgestattet ist. „Dies bezieht sich aber offensichtlich zu weiten Teilen auf motorische Behinderungen. Dass auch Hörgeschädigte stark gehandicapt sind, ist in den meisten Einrichtungen immer noch kein Thema“, moniert Klaus Wicher, Hamburger Vorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD). Technische Hilfen würden oftmals erst dann geleistet, wenn sich die Angehörigen einschalten: „Wer allein und auf sich selbst gestellt ist, dringt nicht immer beim Personal durch. Das liegt vor allem an dem straffen Arbeitsplan, den die Mitarbeiter*innen täglich leisten müssten. Da bleibt keine Zeit für klärende Gespräche.“ Wenn es an der technischen Unterstützung für die Betroffenen hapert, führt der Weg für sie in die zusätzliche Isolation. „Nicht zu hören, macht einsam und schließt die Menschen aus,“ sagt Wicher. Er fordert eine bessere technische Ausstattung der Pflegeheime. „Die Stadt muss an dieser Stelle konkrete Standards festlegen, die für alle verbindlich sind.“

Folgende Hilfen wären zwingend notwendig:

- Optische Lichtsignalanlagen für Wohnungstür und Telefon
- Telefone mit Verstärkung
- Fernseher mit Kopfhörern und einer für Hörgeräte geeigneten Technik
- Funk- oder Induktionsanlage für Veranstaltungsräume

Sollten Betroffene und ihre Angehörigen Hilfe benötigen, empfiehlt Klaus Wicher, sich beim SoVD Hamburg zu informieren (Tel. 611 60 70 oder sovd-hh.de). (wb)

Jede Menge kostenlose Tipps zu den technischen Möglichkeiten gibt es außerdem beim Beratungszentrum für Technische Hilfsmittel & Wohnraumanpassung, Alsterdorfer Straße 7 22297 Hamburg, T 299 956 www.barrierefrei-leben.de


Einkommensgrenze für Witwen und Witwer steigt

HAMBURG Seit Anfang Juli ist der Freibetrag für Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente gestiegen. Witwen und Witwer im Westen dürfen jetzt 725,21 Euro statt bislang 718,08 Euro monatlich dazuverdienen, im Osten 643,37 Euro statt bisher 637,03 Euro. Für Witwen/Witwer mit Kindern, die noch erzogen werden, klettert der zusätzliche Freibetrag von 152,32 Euro auf 153,83 Euro pro Monat. Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Übersteigen diese Nettoeinkünfte den Freibetrag, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Eine Witwen- oder Witwerrente erhalten Menschen, deren Ehepartner oder -partnerin oder Lebenspartner oder -partnerin gestorben ist. Ab dem 47. Lebensjahr beträgt sie 55 Prozent der Rente, die der verstorbenen Person zugestanden hätte und wird unbefristet ausgezahlt.

Auskünfte erhalten Ratsuchende bei den Mitarbeiter/–innen der Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Servicetelefon der DeutschenRentenversicherung unter Telefon 0800 / 100 048 00. (wb)

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