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Ruhestörung - was tun?

RECHTSTIPP: Wenn die Nachbarn Nerven kosten

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Die Grill- und Gartensaison ist längst eröffnet und damit steigt auch der Lärmpegel in der Nachbarschaft. Ob nächtlicher Partylärm oder ein lautstarker Streit in Nachbars Wohnung: Ruhestörungen können schnell die Geduld strapazieren.

Wenn der Bass aus der nachbarlichen Wohnung zu später Stunde laut dröhnt, kann dies so manches Mal für eine schlaflose Nacht sorgen. Doch eigentlich gibt es genau festgelegte Ruhezeiten, wie Roland-Partneranwalt Henning Meyersrenken erklärt: „Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. In dieser Zeit müssen jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Für die Mittagsruhe gibt es hingegen keine bundeseinheitliche Regelung. Innerhalb von Mietparteien lohnt sich daher ein Blick in die Hausordnung, in der häufig Ruhezeiten geregelt sind.“ An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit.
  
Bei Zimmerlautstärke gilt übrigens der Richtwert, dass Geräusche gar nicht oder nur sehr schwach durch verschlossene Türen nach außen dringen dürfen. Wenn die Musik des Nachbarn also so laut ist, dass man problemlos den Text mitsingen kann, gilt dies nicht als Zimmerlautstärke. Auch Staubsauger, Rasenmäher oder Haartrockner liegen üblicherweise oberhalb der Toleranzgrenze von 30 Dezibel.

Hilfe durch die Polizei

Auch wenn zumindest die Nachtruhe einheitlich geregelt ist, hält sich natürlich nicht jeder Nachbar daran. In diesen Fällen haben Lärmgeplagte mehrere Möglichkeiten: „Zunächst einmal sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen und ihn bitten, die Ruhestörung zu unterlassen“, rät Henning Meyersrenken. „Hierbei sollte man bei seiner Wortwahl angemessen sein. Sein Gegenüber zu beschimpfen, ist im Normalfall wenig hilfreich.“

Sollte das persönliche Gespräch keine Wirkung zeigen, kann ein Anruf bei der Polizei erfolgen, wie der Rechtsexperte weiter erklärt: „Die Polizei ermahnt zunächst den Ruhestörer. Wenn auch dies keine Wirkung zeigt, ist die Polizei berechtigt, bei mehrmaligem Ausrücken die Lärmquelle einzuziehen.“ Im schlimmsten Fall kann zudem ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro verhängt werden, da es sich bei Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Neben der Polizei kann man sich auch an den Vermieter wenden – dieser ist nämlich vertraglich dazu verpflichtet, die Mietwohnung in vertragsmäßigem Zustand zu halten. Die Ruhestörung anderer Mieter kann zu einem Mietmangel führen, den der Vermieter beheben muss. pr

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