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Helfer in Schweren Stunden

Abschied von geliebten Menschen macht Angst

Bestatter leisten in der Trauerphase Hilfe und sensible Begleitung für die Hinterbliebenen

Der letzte Gang zur Grabstelle ist etwas, was vielen Hinterbliebenen und Angehörigen ein ungutes Gefühl verursacht. Jede Hilfe und Unterstützung kommt in dieser Situation mehr als gelegen Foto: BdB
Der letzte Gang zur Grabstelle ist etwas, was vielen Hinterbliebenen und Angehörigen ein ungutes Gefühl verursacht. Jede Hilfe und Unterstützung kommt in dieser Situation mehr als gelegen Foto: BdB
Eine große Leere ist bei vielen Menschen das erste Gefühl, wenn ein geliebter Mensch gestorben ist. Das führt oftmals auch zur Orientierungslosigkeit. Dabei gibt es doch gerade bei einem Todesfall Vieles zu erledigen. Der Druckn der sich durch diese Pflicht zum Handeln aufbauen kann, macht den Hinterbliebenen durchaus Angst. Es stellt sich ihnen die Frage, wie sollen wir das Alles nur schaffen?

Genau hier kann unter anderem der Bestatter die Betroffenen sehr entlasten. Er kennt sich aus mit Todesfällen und weiß, welche Regularien und Verwaltungsangelegenheiten zu klären sind, um die letzten Dinge zu ordnen. Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann.

Im Sterbefall möchten Bestatter den Angehörigen eine individuelle und einfühlsame Beratung bieten, damit sie sich ausreichend Zeit für ihre Trauer nehmen können. Sie kümmern sich um die gewünschte Bestattungsart, falls notwendig eine Überführung, Traueranzeigen, die Erledigung von Formalitäten, wie das Beschaffen der Sterbeurkunde und alles rund um die Trauerfeier von der Blumendekoration bis zur Musik.

Als Bestatter kann man den Abschied für alle Angehörigen etwas angenehmer gestalten und ihnen besonders in den ersten Stunden der Trauer zur Seite stehen. Die Fachleute erleben oft, dass die Hinterbliebenen ratlos sind und nicht wissen, was der Verstorbene sich vorgestellt hat. Es wurde einfach nie darüber gesprochen. die Experten raten zur Vorsorge für den Sterbefall.
Ob es um Rücklagen, ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung für die Kosten der Beerdigung oder die Bestattungsart geht, über all dies sollte man sich zu Lebzeiten Gedanken machen. Das erleichtert es dann auch für die Angehörigen, Abschied zu nehmen, wenn sie wissen, dass alles im Interesse des Verstorbenen geregelt wird.

Einige Tipps, die den Abschied erleichtern sollen: Die eigene Beerdigung oder Trauerfeier nie im Testament regeln. Das Testament wird meist erst nach der Beisetzung eröffnet. Aus der Vielfalt von Vorsorgeangeboten sollte man sich die passende Lösung heraussuchen und so abschließen, dass sie, zum Beispiel bei Altersarmut, vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt sind. Man sollte einen Ordner oder Umschlag mit Wünschen zur Beisetzung bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Sollte man keine Wünsche haben, kann auch dies den Angehörigen helfen. Als Angehöriger sollte man bei der Beisetzung dabei sein, dies hilft beim Trauern. (kuk)

Eine Ruhestätte in der Natur des Waldes

Der „RuheForst Kummerfeld“ im Kreis Pinneberg bietet zahlreiche Ruhe- Biotope. Diese Flächen, durch einen Baum oder ein anderes Naturmerkmal geprägt, können als letzte Ruhestätte ausgewählt werden. Hier können einzelne Personen, Familien oder andere sich im Leben nahestehende Menschen beigesetzt werden. Auf diesen etwa 100 Quadratmetern großen Ruhe-Biotopen können die Menschen, die sich zu einer „RuheForst“-Bestattung entschlossen haben, gemeinsam mit dem Förster der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten ihre letzte Ruhestätte auswählen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gemeinschafts- und einem Familien-Biotop? Auf beiden Biotoptypen gibt es bis zu zwölf Grabstätten. Bei einem Gemeinschafts-Biotop können eine oder mehrere einzelne Grabstätten erworben werden. Bei einem Familien-Biotop erwirbt man alle zwölf Grabstätten zusammen und besitzt somit ein eigenes Ruhe-Biotop (Baum), dessen Grabstätten für die Familie, aber auch für Freunde genutzt werden können.

Das sollte man über den „RuheForst“ wissen: In einem Ruhe-Biotop können bis zu zwölf Personen beigesetzt werden. Das Recht auf Nutzung eines Ruhe-Biotops kann für bis zu 99 Jahre erworben werden. Die Beisetzung in einem Ruhe-Biotop ist frei von Zwängen und richtet sich nach dem Willen der Verstorbenen oder dem der Angehörigen. Im „RuheForst“ sind nur Urnenbestattungen möglich, um das Waldgebiet nicht zu belasten. Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt.

Eine Grabpflege ist im „RuheForst“ weder nötig noch erwünscht: Das Erscheinungsbild des alten Laubwaldes soll erhalten bleiben; die Grabpflege übernimmt die Natur. Verpflichtungen zur Grabgestaltung für die Angehörigen entfallen somit. Die Anbringung von Namenstafeln mit den Namen der Verstorbenen ist möglich. Die Größe und Form ist einheitlich dezent (Scheckkartenformat).

Während einer kostenlosen Waldführung durch den „RuheForst“ haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich näher über diese Bestattungsform, aber auch die naturnahe Waldwirtschaft zu informieren. Die nächsten Termine für Führungen sind in diesem Jahr Sonnabend, 24. November, und Dienstag, 4. Dezember. Im kommenden Jahr finden die ersten Führungen am Dienstag, 8. Januar, und am Sonnabend, 26. Januar, statt. Treffpunkt für die Führungen ist jeweils um 14 Uhr am Parkplatz „Waldweg“ in Kummerfeld. Einzelführungstermine zur Biotopauswahl können jederzeit mit dem „RuheForst“ Kummerfeld unter der Telefonnummer 04123/683 19 13 vereinbart werden.

Viele Menschen haben den Wunsch, die Art der Beisetzung und ihre letzte Ruhestätte selbst festzulegen. Im „RuheForst“ ist dies möglich: Bei einem Spaziergang durch den alten Buchen- und Eichenwald kann eine Grabstätte dort ausgewählt werden, wo es einem am besten gefällt. Durch die lange vertragliche Laufzeit von bis zu 99 Jahren erwerben hier häufig auch jüngere Menschen bereits eine Ruhestätte. (kuk)


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