Anzeige
Themenwelten Bergedorf
AuStEr

Erstmals Mieter

Bei der Wohnungssuche geht es auch um Finanzen und Versicherungen. Aber Förderungen sind möglich

Geschafft! Endlich kann es mit dem Umzug losgehen Getty Images
Geschafft! Endlich kann es mit dem Umzug losgehen Getty Images
PAULINE SICKMANN  

Das Studium kann beginnen – oder der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben! Die meisten Azubis bleiben zwar im neuen Lebensabschnitt zu Hause bei den Eltern, doch immerhin ein Fünftel zieht es laut Bundesagentur für Arbeit für die Ausbildung in eine andere Stadt. Was müssen Auszubildende und junge Studierende beachten? Und was ist eigentlich, wenn sie noch minderjährig sind?

Bevor Auszubildende einen Mietvertrag unterschreiben, sollten sie sich genau über die Wohnung und Mietkonditionen informieren, rät Isabell Pohlmann. Sie ist Autorin des Ratgebers „Endlich erwachsen! Die besten Tipps für Auszug, Ausbildung und Studium“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Wie viel Nebenkosten kommen tatsächlich zusammen?“ oder „Wie sind die Bedingungen, wenn wir eine WG gründen wollen?“ seien wichtige Fragen. „Ganz wichtig ist, sich erst zu informieren und sich nicht von einer schönen Wohnung blenden zu lassen“, warnt die Expertin.

Fündig können auch Azubis bei der Wohnungssuche auf den gängigen Immobilienportalen für Studierende werden. Wer sich unsicher ist, ob er die Herausforderungen einer eigenen Wohnung meistern kann, ist vielleicht beim betreuten Jugendwohnen richtig. Das Familienministerium informiert unter www.auswaerts-zuhause.de über diese besondere Form des Wohnheims.

Während volljährige Auszubildende schon auf eigenen Füßen stehen können, benötigen Minderjährige bei Rechtsgeschäften wie dem Mietvertrag die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Darauf weist Susanne Walter vom Bundesinstitut für Berufsbildung (Bibb) hin. Das betrifft mehr als ein Drittel aller Auszubildenden: Rund 36 Prozent der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber auf Ausbildungsplätze waren 2015 und 2016 jünger als 18 Jahre.

Die größte Hürde auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist für Azubis oft das Geld. „Die Ausbildungsvergütung ist schließlich meistens nicht gerade üppig“, sagt Pohlmann. Während eine Kauffrau für Versicherungen und Finanzen während der Ausbildung laut Bibb im Schnitt 1028 Euro verdient, bekommt ein Auszubildender zum Schornsteinfeger mit durchschnittlich 495 Euro im Monat weniger als die Hälfte – und ist so meistens auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Diese bekommen Auszubildende auf verschiedenen Wegen, erklärt Pohlmann. Sie können zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit die sogenannte Bundesausbildungsbeihilfe – kurz BAB – beantragen. Diese Förderung muss am Ende der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. BAB erhalten allerdings nur Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und eine anerkannte Ausbildung machen. Für Minderjährige gilt außerdem noch eine Sonderregel, erklärt Christian Weinert, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit: „Sie können nur gefördert werden, wenn sie während der Berufsausbildung nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können, weil die Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist.“

Berechnet wird die Höhe der Förderung unter anderem anhand des Einkommens und der Lebenssituation des Azubis sowie der finanziellen Situation seiner Eltern. Mithilfe des BAB-Rechners unter www.babrechner.arbeitsagentur.de können Azubis herausfinden, was sie erwartet. Expertin Pohlmann rät: „BAB sollte man möglichst früh beantragen, da es nicht rückwirkend gezahlt wird.“

Wer eine schulische Ausbildung macht, kann statt der BAB beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung BAföG beantragen. In seltenen Fällen steht Auszubildenden zudem Wohngeld zu, das sie bei der jeweiligen Gemeinde oder bei der Stadt beantragen können.

Noch ein Tipp von Isabell Pohlmann: „Auch wenn’s Mühe macht – in den ersten Monaten ist es hilfreich, alle Einnahmen und Ausgaben aufzulisten, um einen Überblick über seine Finanzen zu behalten.“

Extra-Info

Kindergeld: erhalten Eltern bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes; 192 Euro pro Monat. Umgekehrt haben Azubis Anspruch auf Ausbildungsunterhalt der Eltern
Hausratversicherung: lohnt für WG-Zimmer eher nicht; wichtiger sind die Kranken, eine Berufsunfähigkeits- und eine Unfallversicherung

Erstmals Mieter Image 3
Unser Stellenportal für Hamburg und Umgebung
Weitere Artikel