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Handwerk im Norden

Vom Terrassendach zum Glashaus

Die schützenden Konstruktionen für das Freiluft-Wohnzimmer lassen sich heutzutage sehr variabel gestalten

Je nach Wunsch und Wetter lässt sich das Terrassendach zum Glashaus erweitern. Foto: Solarlux
Je nach Wunsch und Wetter lässt sich das Terrassendach zum Glashaus erweitern. Foto: Solarlux
Ein Terrassendach ist eine prima Sache, kann man doch sein Freiluft-Wohnzimmer viel öfter im Jahr und abends länger nutzen als ohne diesen Schutz. Wenn es plötzlich anfängt zu regnen, bleibt man einfach sitzen und genießt die frische Luft – bei Bedarf, also zum Beispiel wenn es auch noch kühl wird, eben mit Heizstrahlern oder Beschattungen. Heutzutage ist aber noch mehr möglich. So bietet beispielsweise der Hersteller Solarlux für sein Terrassendach SDL Atrium plus verschiedene Unterbauelemente an, mit denen sich die schützende Konstruktion sogar zu einem geschlossenen Glashaus erweitern lässt. Aber der Reihe nach: SDL Atrium plus ist bereits als reines Terrassendach sehr variabel: Die mögliche Dachtiefe von bis zu 6,37 Metern erlaubt einen großflächigen Schutz. Bei einer maximalen Stützweite von 5,72 Metern ist das System filigran und robust zugleich. Abgestimmt auf die jeweilige Hausarchitektur kann das SDL Atrium plus als Pultdach, Satteldach oder auch als Sonderkonstruktion ausgeführt werden, mit einer Dachneigung von 5 bis 45 Grad. Zum Glashaus wird es mit einem Schiebe-, Schiebe-Dreh-System oder mit einer Glas-Faltwand. Dabei können die Schiebe- bzw. Schiebe-Dreh-Elemente gerahmt oder – wenn höchste Transparenz gewünscht ist – in Ganzglas-Optik gewählt werden. Egal was man da wählt, in jedem Falle lässt sich das Glashaus bei gutem Wetter mit wenigen Handgriffen vollständig öffnen.

 Und wie steht’s mit den klimatischen Verhältnissen im gläsernen Anbau? Die sind gut, denn dank einer Dachlüftung oder eines motorisch betriebenen Schiebefenster bleibt die Luft stets angenehm temperiert. Das gilt auch für die kühleren Abendstunden: Dann sorgt ein integriertes Heizsystem für wohlige Wärme. mh

Info-Veranstaltungen in der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Hamburg hat im Mai und Juni eine Reihe vergaberechtlicher Veranstaltungen im Angebot, die alle am Holstenwall 12 stattfinden. Für die folgenden Termine ist eine Anmeldung per Mail mit Angabe des Veranstaltungsdatums unter veranstaltung@hwk-hamburg.de erforderlich

Am Mittwoch, den 8. Mai, von 18 bis 20 Uhr findet zum achten Mal die kostenfreie Infoveranstaltung „eVergabe: Elektronische Angebote im Baubereich bei SBH und GMH-Ausschreibungen erstellen“ statt. SBH (Schulbau Hamburg) und GMH (Gebäudemanagement Hamburg GmbH) als zentrale Hochbaubetriebe der Stadt Hamburg starteten Anfang März 2018 die vollelektronische Ausschreibung von Bauleistungen mit bis jetzt über 500 elektronischen Bauausschreibungen. Nur noch ausnahmsweise können im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen Angebote in Papierform abgegeben werden.

Am Dienstag, den 14. Mai, von 18 bis 20 Uhr stellen sich zwei Bundesauftraggeber in Hamburg und ihr eVergabe-Dienstleister vor – die Bundesbauabteilung und das DESY (Deutsche Elektronen Synchrotron). Hochbauten des Bundes wie z.B. die Helmut-Schmidt-Universität, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und das Bundeswehr-Krankenhaus unterstehen in Hamburg der Bundesbauabteilung mit einem jährlichen Auftragsvolumen von 25 bis 30 Millionen Euro. Die Bauten der Forschungseinrichtung DESY, dem Deutschen Elektronen Synchrotron, sind oftmals nicht sichtbar und dennoch umfassend. Im Zuge der Science City Bahrenfeld sind umfangreiche Baumaßnahmen zu erwarten. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Am Donnerstag, den 16. Mai, von 18 bis 20 Uhr findet das alljährlich von Handwerkskammer und Handelskammer veranstaltete Seminar „Vergaberecht für Einsteiger – Ausschreibungen und Angebote nach VOB/A und UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)“. Die Teilnehmer erfahren, was sie als Unternehmer/in beachten sollten, um ihre Chancen einer erfolgreichen Teilnahme an öffentlichen Beschaffungen zu erhöhen. Mitarbeiter der Auftragsberatungsstelle gehen sowohl auf die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen als auch auf die Unterschwellenvergabeordnung (kurz UVgO) ein, die die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) ersetzt. Das Entgelt von 50 Euro je Teilnehmer (30 Euro für Kammermitglieder) zahlen die Teilnehmer in bar vor Ort an der Abendkasse.

Am Dienstag, den 25. Juni, von 18 bis 20 Uhr steht das Vertiefungs-Seminar „Öffentliche Bau-Aufträge nach VOB/A und VOB/B gewinnen und richtig durchführen“ auf dem Programm. Erläutert werden die Grundzüge der öffentlichen Vergabe im Baubereich und der einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB/A und VOB/B) sowie der aktuellen Rechtsprechung. Teilnehmende Unternehmer/ innen erfahren u.a., was sie beachten müssen, um erfolgreich an öffentlichen Bau- Ausschreibungen teilnehmen zu können und wie sie einen Auftrag erfolgreich durchführen können. Das Entgelt von 50 Euro je Teilnehmer (30 Euro für Kammermitglieder) zahlen die Teilnehmer in bar vor Ort an der Abendkasse.

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