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Steuern & Recht im Kreis Pinneberg

Eine Trennung hat auch steuerliche Folgen

Der Steuerberater hilft, wenn Ehepartner sich trennen und die Steuerklasse wechseln müssen
Der Steuerberater hilft, wenn Ehepartner sich trennen und die Steuerklasse wechseln müssen
Die Trennung vom Ehepartner ist in der Regel ein herber emotionaler Einschnitt. Hinzu kommen aber oft auch noch finanzielle Sorgen. Zahlt der Partner Unterhalt für den anderen und die gemeinsamen Kinder? Wer darf Wohnung oder Haus behalten? Bei wem leben die Kinder in Zukunft? Alles das führt oft zu sehr belastenden Situationen.

Außerdem fallen jede Menge organisatorische Dinge an. Zum Beispiel müssen getrennt lebende Ehepartner darauf achten, welche Steuerklasse sie zukünftig haben können. Sind beide Partner berufstätig und verdienen ähnlich viel, hat sich das Modell bewährt, dass beide Steuerklasse IV wählen, ansonsten III und V. Dabei profitiert man vom sogenannten Ehegattensplitting. Das ist aber bei Trennung hinfällig. Ehegatten dürfen zwar auch getrennt lebend ihre bisherige Steuerklasse behalten und sogar die gemeinsame steuerliche Veranlagung vornehmen. Das gilt allerdings nur für das Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgt ist.

In dem darauffolgenden Jahr müssen getrennt Lebende dem Finanzamt den Steuerklassenwechsel anzeigen. Das kann bis zum 30. November des entsprechenden Jahres erfolgen. Lassen sich Eheleute sehr viel Zeit und machen dem Finanzamt erst Jahre später Meldung, wird das Amt eine Neuberechnung für die vorangegangenen Jahre vornehmen. Das kann dann empfindliche Steuernachzahlungen zur Folge haben. Das gilt alles übrigens auch, wenn die Scheidung noch nicht einmal eingereicht wurde.

Außerdem ist auch Vorsicht geboten, was den Unterschied zwischen Familienrecht und Steuerrecht angeht. Im Familienrecht bedeutet ein Trennungsjahr nämlich, dass die Partner mindestens zwölf Monate getrennt von „Tisch und Bett“ leben. Im Steuerrecht hingegen beschreibt das Trennungsjahr das Kalenderjahr, in dem die Trennung vollzogen wurde. (bas)

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