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Von Feinwerkmechanikern ist ein hohes Maß an Präzision gefordert

Von Feinwerkmechanikerinnen und Feinwerkmechanikern wird extrem präzises arbeiten beim Erstellen von Werkstücken zum Beispiel an der Drehbank gefordert Foto: Agentur für Arbeit

Feinwerkmechaniker/innen fertigen Produkte der Stanz-, Schnitt- und Umformtechnik sowie der Vorrichtungs- und Formenbautechnik. Ebenso stellen sie Maschinen, Geräte, Systeme und Anlagen her, die sie zudem warten und instand setzen. Sie absolvieren eine 3,5-jährigere anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Feinwerkmechaniker/innen finden Beschäftigung in erster Linie bei Herstellern von feinmechanischen und optischen Erzeugnissen im Maschinen- und Werkzeugbau in Betrieben, die elektrische Mess- und Kontrollinstrumente produzieren. Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung bei Wartungsund Reparaturdiensten an Hochschulen, zum Beispiel an physikalischen Instituten. 

Entwicklung der Ausbildung 

1989: Zusammenlegung der Ausbildungsberufe Maschinenbaumechaniker/in, Feinmechaniker/in, Dreher/in und Werkzeugmacher/in zum neuen Beruf Feinwerkmechaniker/in Drei Ausbildungsschwerpunkte (Feinmechanik, Maschinenbau, Werkzeugbau) 

2002: Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz für den Beruf Feinwerkmechaniker/in tritt in Kraft – Aufhebung der Vorläuferberufe Feinmechaniker/Feinmechanikerin, Dreher/Dreherin, Maschinenbaumechaniker/Maschinenbaumechanikerin und Werkzeugmacher/Werkzeugmacherin.

2008: Neue Ausbildungsordnung für den Beruf Feinwerkmechaniker/in.

2010: Neue, modernisierte Ausbildungsordnung mit dem zusätzlichen Schwerpunkt Zerspanungstechnik. Anpassung an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten, zum Beispiel Anwendung moderner Fertigungsverfahren.

2020: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): zum Beispiel Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren. Verbessert wird auch die Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung. So können Ausbildungsordnungen vorsehen, dass Auszubildende bei nicht bestandener Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem Beruf, der auf einem zweijährigen Ausbildungsberuf aufbaut, den Abschluss der zweijährigen Ausbildung erwerben.

Voraussetzungen für den Beruf

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung für die Ausbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein. Darauf kommt es an: Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination, handwerkliches Geschick und technisches Verständnis sowie Sorgfalt für das fehlerfreie Anfertigen von Präzisionsgeräten. kuk


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