Gute Besserung
14,6 Arbeitstage, umgerechnet fast drei Wochen, fehlte laut Statista im Jahr 2021 durchschnittlich jeder Arbeitnehmende in Deutschland aus Krankheitsgründen. Wichtig ist es, das Fehlen direkt am ersten Tag dem Chef zu melden, am besten rechtzeitig vor dem regulären Dienstbeginn. Als Faustregel gilt, dass für eine Krankheitsdauer von bis zu drei Arbeitstagen eine Information ausreicht.
Spätestens ab dem vierten Tag ist zeitnah ein ärztliches Attest, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), vorzulegen. In einem Urteil hat allerdings das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 886/11) entschieden, dass Chefs die Bescheinigung schon vorher verlangen können. „Arbeitnehmende, die ihren Verpflichtungen rund um die Krankmeldung nicht nachkommen, haben schwerwiegende berufliche Konsequenzen zu fürchten“, so Rainer Knoob von der unabhängigen Arbeitnehmervertretung. Spezielle Regelungen gelten wiederum für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Wenn diese erkranken und keine anderweitige Betreuung möglich ist, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage. Der Gesetzgeber hat wegen Corona die zulässige Zahl für 2022 verdoppelt. Bei Elternpaaren sind es 30 Kinderkrankentage pro Elternteil, Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage. Unter www.aub.de etwa gibt es weitere ausführliche Informationen. (djd)