Gute Besserung
Genau 14,6 Arbeitstage, umgerechnet fast drei Wochen, fehlte laut Statista im Jahr 2021 durchschnittlich jeder Arbeitnehmende in Deutschland aus Krankheitsgründen. Wichtig ist es, das Fehlen direkt am ersten Tag dem Chef zu melden, am besten rechtzeitig vor dem regulären Dienstbeginn. Als Faustregel gilt, dass für eine Krankheitsdauer von bis zu drei Arbeitstagen eine Information ausreicht.
Spätestens ab dem vierten Tag ist zeitnah ein ärztliches Attest, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), vorzulegen. „Arbeitnehmende, die ihren Verpflichtungen rund um die Krankmeldung nicht nachkommen, haben schwerwiegende berufliche Konsequenzen zu fürchten“, so Rainer Knoob von der unabhängigen Arbeitnehmervertretung. Unter www.aub.de etwa gibt es weitere ausführliche Informationen. (djd)