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08.11.2017 / Immobilien Metropolregion Hamburg

Eigenheim im Tausch gegen lebenslange Rente und Wohnrecht

Vor allem für kinderlose Senioren, die nicht wissen, an wen sie ihre selbstbewohnte Immobilie vererben sollen, kann die ZustifterRente der Stiftung Liebenau die Lösung sein

Zustifterrente – den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen Foto: Fotolia - mavoimages
Zustifterrente – den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen Foto: Fotolia - mavoimages
Genügend Geld für ein würdevolles Leben im Alter zu haben, wird zunehmend zur Herausforderung. Die eigene, selbstbewohnte Immobilie ist dabei in den zurückliegenden Jahren vermehrt in den Fokus gerückt. Die Idee: So wie man einst sein Haus oder seine Wohnung gekauft hat – also in der Regel durch Abschluss eines Darlehensvertrags mit monatlicher Ratenzahlung –, so trennt man sich auch wieder von ihm. Mit der monatlichen Rate, die man dann bekommt, kann man seine Rente aufbessern und hat das Recht – im Idealfall bis an das Lebensende – in seinem vertrauten Zuhause wohnen zu bleiben.

Umkehrhypothek hat Vor- und Nachteile

Einige deutsche Kreditinstitute bieten hier die sogenannte Umkehrhypothek an. Das Prinzip: Der Eigentümer kann bis an sein Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, bekommt aber dennoch schon zu Lebzeiten Geld für seine Immobilie. Die Auszahlung ist steuerfrei, zu Lebzeiten erfolgen weder Zins- noch Tilgungszahlungen. Die Umkehrhypothek ermöglicht Planungssicherheit, da alle wichtigen Faktoren – etwa die Höhe der Rente beziehungsweise Einmalzahlung, der Zinssatz und die Laufzeit – von vornherein festgelegt sind. Nach dem Ableben des Eigentümers – oder auch nach seinem Auszug, etwa im Falle einer Pflegebedürftigkeit – wird das Darlehen durch den Verkauf der Immobilie getilgt. Das Problem der Umkehrhypothek: Sie ist ein vergleichsweise teures Produkt. Dies betrifft sowohl den Zinssatz für das Darlehen als auch die anfallenden Gebühren. Hier sind zum Beispiel die Abschlussgebühr und die Rückversicherung der Bank gegen das Risiko eines langen Lebens zu nennen – wenn der Eigentümer also länger lebt als statistisch berechnet. Weiterer Nachteil: Die Immobilie dient als Sicherheit für die Umkehrhypothek und kann vom Eigentümer nicht mehr anderweitig als Sicherheit verwendet werden. Zudem muss der Besitzer – die Immobilie bleibt ja für lange Zeit sein Eigen – für Instandhaltungen und Renovierungen aufkommen.

Verkaufen, aber zu Hause wohnen bleiben

Anders verhält es sich mit der Zustifter-Rente der Stiftung Liebenau, einem Anbieter von sozialen Diensten in der Alten- und Behindertenhilfe. Seit dem Jahr 2004 bietet die im baden-württembergischen Meckenbeuren (Bodenseekreis) ansässige Stiftung ein Modell zur Immobilienverrentung an, das im Gegensatz zur Umkehrhypothek auf einem Kaufvertrag beruht. Die Zustifter-Rente ist für Personen gedacht, die in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben und ihren Grundbesitz gleichzeitig zur eigenen Altersversorgung nutzen möchten. Sie wendet sich auch an diejenigen, die über die Absicherung zu Lebzeiten hinaus ihren Grundbesitz in die Hände einer gemeinnützigen Stiftung geben wollen. So haben sie im Alter ein verbessertes Auskommen mit zusätzlichem Einkommen und wissen, dass das eigene Vermögen auch nach ihrem Tod einem guten Zweck dient.

Variable Gestaltung der Details

Bei dieser Form der Immobilienverrentung erwirbt die Stiftung Liebenau das Haus oder die Wohnung. Den Zustifter-Rentnern – Alleinstehenden oder Paaren ab etwa 65 Jahren – wird ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch gesichert und sie erhalten eine befristete oder lebenslange Rente in Form einer monatlichen Zahlung. Im Falle der Aufgabe des Wohnrechts, etwa aufgrund des Umzugs in ein Pflegeheim, erhält der Zustifter-Rentner einen bereits im Vorfeld definierten Rückzahlungsbetrag ausbezahlt. Um der Vielfalt der Bedürfnisse und Lebenssituationen von Senioren gerecht zu werden, kann die Zustifter-Rente ganz individuell ausgestaltet werden. Zahlreiche Varianten und Kombinationen können vertraglich geregelt werden.

Lange Tradition in den USA

Während das Prinzip der ZustifterRente hierzulande noch relativ selten Anwendung findet, hat es in Amerika bereits eine lange Tradition. Es war die „American Bible Society“, die 1850 erstmalig ihren Zustiftern gegen Überlassung ihres Besitzes eine lebenslange Rente zahlte. Diese Form der Altersversorgung wird in den USA mittlerweile von vielen tausend gemeinnützigen Organisationen angeboten.

Interessant ist die ZustifterRente vor allem für Senioren, die ihr Vermögen nicht an Kinder weitergeben können und den Wunsch haben, dass ihr liebgewordenes Haus auch noch, wenn sie selbst nicht mehr sind, einem guten Zweck dient. mh

Weitere Informationen gibt es unter www.zustifterrente.de und www.stiftung-liebenau.de. Kooperations- und Vertriebspartnerin der Stiftung Liebenau und Ansprechpartnerin für Interessenten in Norddeutschland ist Dr. Claudia Schulz von DCS genio. Infos unter www.dcsgenio.de

www.zustifterrente.de

www.stiftung-liebenau.de

www.dcsgenio.de

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