Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann bringt Licht ins Dickicht der Rechtsirrtümer. Dieses Mal: Das Transplantationsgesetz.
Bei unseren Politikern ist derzeit wieder einmal das Thema Organspende groß in der Diskussion. Es gibt vielerlei Gründe, sich entweder für oder gegen eine Organspende auszusprechen. Glaubt man aktuellen Studien, wäre ein Großteil der Bevölkerung bereit, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, hat sich jedoch, meist aus Nachlässigkeit, mit diesem Thema bislang noch nicht beschäftigt. Dabei gibt es laut eben dieser Studien jedoch auch einen großen Bedarf an Organspendern. Würden sich mehr Leute als Organspender zur Verfügung stellen, könnte dieser Bedarf gedeckt werden. Unter welchen Voraussetzungen Organe entnommen werden dürfen, regelt das Transplantationsgesetz. Von nur wenigen Ausnahmen abgesehen, ist die Hauptvoraussetzung für die Organentnahme unter anderem die ausdrückliche Zustimmung des potenziellen Spenders. Liegt diese Zustimmung nicht schriftlich vor und kann auch nicht anderweitig ermittelt werden, so dürfen keine Organe entnommen werden.
Bei unseren Politikern ist derzeit wieder einmal das Thema Organspende groß in der Diskussion. Es gibt vielerlei Gründe, sich entweder für oder gegen eine Organspende auszusprechen. Glaubt man aktuellen Studien, wäre ein Großteil der Bevölkerung bereit, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, hat sich jedoch, meist aus Nachlässigkeit, mit diesem Thema bislang noch nicht beschäftigt. Dabei gibt es laut eben dieser Studien jedoch auch einen großen Bedarf an Organspendern. Würden sich mehr Leute als Organspender zur Verfügung stellen, könnte dieser Bedarf gedeckt werden. Unter welchen Voraussetzungen Organe entnommen werden dürfen, regelt das Transplantationsgesetz. Von nur wenigen Ausnahmen abgesehen, ist die Hauptvoraussetzung für die Organentnahme unter anderem die ausdrückliche Zustimmung des potenziellen Spenders. Liegt diese Zustimmung nicht schriftlich vor und kann auch nicht anderweitig ermittelt werden, so dürfen keine Organe entnommen werden.
Wer entscheidet zukünftig über meine Organe?
Geht es nun nach dem Willen einiger unserer politischen Vertreter, allen voran unseres Gesundheitsministers, soll dieses künftig anders sein. So soll die sogenannte Zustimmungslösung nunmehr durch die Widerspruchslösung ersetzt werden. Im Klartext heißt das, dass die Organentnahme künftig grundsätzlich erlaubt sein soll, so der potenzielle Spender nicht ausdrücklich widerspricht.
Geht es nun nach dem Willen einiger unserer politischen Vertreter, allen voran unseres Gesundheitsministers, soll dieses künftig anders sein. So soll die sogenannte Zustimmungslösung nunmehr durch die Widerspruchslösung ersetzt werden. Im Klartext heißt das, dass die Organentnahme künftig grundsätzlich erlaubt sein soll, so der potenzielle Spender nicht ausdrücklich widerspricht.
Natürlich bedarf es hierfür erst einmal einer Gesetzesänderung. Auch darf man gespannt sein, ob ein solch schwerwiegender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, vor dem Hintergrund unserer Verfassung Bestand haben wird. Zweifel hieran sind sicherlich begründet. Daher sind bereits jetzt Alternativlösungen im Gespräch. So wird derzeit angedacht, dass bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder anderer Identifikationspapiere die jeweilige Person angeben soll, ob sie zur Organspende bereit ist oder nicht. Was auch immer, letztlich beschlossen wird, die Notwendigkeit vermehrter Organspenden kann wohl nicht angezweifelt werden. Auch ohne eine Gesetzesänderung oder Anpassung der bisherigen Praktiken haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit, sich hierzu eindeutig zu äußern. Wenn Sie Organspender sein wollen, können Sie relativ unproblematisch via Internet einen Organspenderausweis beantragen.
Sie können sich aber zum Beispiel auch mittels einer Patientenverfügung ausdrücklich zu Ihren Wünschen erklären und so Sie kein Organspender sein wollen, dieses bereits jetzt vermerken. Patientenverfügungen können formfrei erstellt werden. Sie können sich diese aus dem Internet herunterladen oder aber einen Mediziner, einen Rechtsanwalt oder einen Notar Ihres Vertrauens mit der Ausarbeitung einer solchen Vollmacht betrauen.
Wolfdietrich E. Axmann
Kanzlei für Generationen
Axmann und Schulz Rechtsanwälte
Möllner Landstraße 8
22111 Hamburg
Infos unter www.asra.de
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