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Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und hofft auf Förderprogramme

Wohnungseigentümer dürfen private Ladesäulen für E-Autos installieren

VDA-Präsidentin Hildegard Müller hofft, dass sich nach der Gesetzesreform mehr Menschen für ein Elektroauto entscheiden Foto: VDA

Die am 17. September vom Bundestag verabschiedete Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat weitreichende Folgen für Wohnungseigentümer. So sollen künftig Modernisierungen einfacher möglich sein, vor allem mit Blick auf energetische und altersgerechte Sanierungen, aber auch – und das ist für viele Autobesitzer interessant – bezüglich des Einbaus von Ladesäulen für Elektroautos. „Die Bundesregierung gibt mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) einen wichtigen Anstoß zum Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland“, kommentiert VDA-Präsidentin Hildegard Müller die Gesetzesnovelle. „Hürden beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur in Gebäuden fallen damit endlich weg. Dadurch wächst die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen, und mit dann hoffentlich weiter steigenden Neuzulassungen von Batteriefahrzeugen und Plug-in-Hybriden kann ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.“

Das neugefasste WEG sieht unter anderem vor, dass Besitzer von Wohneigentum einen Anspruch auf Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge haben sollen. Künftig reicht eine einfache Mehrheitsentscheidung der Eigentümergemeinschaft, damit auch einzelne Wohnungseigentümer – auf eigene Kosten – Lademöglichkeiten wie Wallboxen einbauen können. Davon profitieren auch Mieter.

Wichtig sei nun, betont Müller, dass die WEG-Reform durch Förderprogramme für Verbraucher begleitet werde.

Förderrichtlinie in Vorbereitung

Eine entsprechende Förderrichtlinie, die die Bundesregierung derzeit vorbereite, sollte zügig auf den Weg gebracht werden, breit wirken und Antragstellern unbürokratisch einen einfachen Zugang zu Ladeeinrichtungen ermöglichen.

Komplexe Genehmigungs- und Abstimmprozesse müssten gerade in der Anlaufphase vermieden werden, damit rasch in nennenswerter Zahl Ladeeinrichtungen in Wohnanlagen entstehen und der bestehende Schwung beim Hochlauf der Elektromobilität verstärkt wird. „Die besten Instrumente dafür sind feste Förderbeträge pro Ladepunkt in Form von Pauschalen. Sie sollten nicht an Mindestbeträge für die Anlagen gekoppelt sein, damit auch die Installation von preisgünstigeren Anlagen unterstützt werden kann“, schlägt die VDA-Präsidentin vor.

Mit der WEG-Reform wird unter anderem ein weiteres Element aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung umgesetzt. „Die Bundesregierung fördert die Installation von Ladeeinrichtungen mit mehreren Programmen. Aber ohne private Initiative gelingt der Aufbau von Infrastruktur in der Fläche, die Voraussetzung für einen Durchbruch der Elektromobilität ist, nicht in ausreichendem Maße“, so Hildegard Müller.
 

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