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Elektrohandwerk immer stärker im Smart Home gefordert

Smart-Home-Lösungen spielen bislang vor allem in einem Gebäudetyp eine wichtige Rolle: in Einfamilienhäusern. Foto: ArGe Medien im ZVEH
Smart-Home-Lösungen spielen bislang vor allem in einem Gebäudetyp eine wichtige Rolle: in Einfamilienhäusern. Foto: ArGe Medien im ZVEH
Von unterwegs aus die Heizung hochfahren, damit einen bei der Ankunft zuhause wohlige Wärme empfängt. Über das Mobiltelefon sehen, wer an der Haustür klingelt oder im ganzen Haus per Knopfdruck Wohlfühlmusik sowie die passende Beleuchtung einschalten – das Angebot an intelligenten Technologien, die die eigenen vier Wände in ein Smart Home verwandeln, wächst. Denn Smart Living erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das bestätigt eine 2019 von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Wirtschaftsinitiative Smart Living ausgeführte repräsentative Umfrage.

Rund die Hälfte aller Bundesbürger (48 Prozent) glaubt demnach, dass smarte Anwendungen dazu beitragen können, das Leben komfortabler und sicherer zu machen, Tendenz steigend. Denn smarte Technologien werden im Zuge der Energiewende immer attraktiver, weil sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und den Einsatz Erneuerbarer Energien vorantreiben können. 
Denn auch, wenn der Einstieg in den Bereich Smart Home oft spielerisch und niedrigschwellig, über einzelne vernetzte Anwendungen und Sprachsteuerungssysteme wie Siri, Alexa & Co., erfolgt: Die Nachfrage nach anspruchsvolleren Lösungen aus dem Bereich der Gebäudeautomation wächst. Und genau hier sind die Elektrohandwerke als Smart-Home-Experten gefragt. (mra/zveh)

Handwerkerbonus beim Neubau einstreichen

Blumen fürs Finanzamt? Wird ein Zaun erst nach dem Einzug des Neubaus errichtet, kann der steuerliche Bonus für die Handwerksleistung gewährt werden. Foto: pixabay
Blumen fürs Finanzamt? Wird ein Zaun erst nach dem Einzug des Neubaus errichtet, kann der steuerliche Bonus für die Handwerksleistung gewährt werden. Foto: pixabay
Vom Steuerbonus auf Handwerkerleistungen sind Maßnahmen an Neubauten eigentlich ausgeschlossen, da nur Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten steuerlich begünstigt sind. Aber aufgepasst, es gibt eine Ausnahme: Arbeiten am neu gebauten Eigenheim, die erst nach dem Einzug in das Haus erledigt werden, können doch abgesetzt werden.

Die Frage, ab wann ein Neubau steuerlich betrachtet als abgeschlossen gilt, ist entscheidend. Zieht der frischgebackene Hausbesitzer in sein Eigenheim ein, könnte angenommen werden, dass dieses bewohnbar ist. Jedoch fallen hartgesottene Bauherren, die mit einem Campingkocher und einem Schlafsack in den Rohbau einziehen, nicht unter diese Regelung. Das Eigenheim muss mindestens Türen, Fenster, einen Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen und eine Heizung enthalten. Erst dann gilt es als bezugsfertig. 
Werden jedoch nach dem Einzug beispielsweise der Außenputz und die Farbe an der Immobilie angebracht oder Hofeinfahrt und Terrasse gepflastert oder ein Gartenzaun oder Carport errichtet, so können diese Tätigkeiten vom Bauherrn im Rahmen der Einkommensteuer abgesetzt werden. Auch der nachträgliche Einbau zusätzlicher Badezimmer oder der Ausbau des Dachgeschosses können beim Finanzamt geltend gemacht werden.

„Für Handwerkerlöhne, die nach dem Einzug angefallen sind, unbedingt eine Steuerermäßigung beantragen“, rät Jörg Gabes vom Vorstand des Vereins Lohnsteuerhilfe. (ots/mra)
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