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Führerscheintauch, Masken im Verbandskasten und mehr

2023: Das ändert sich für Autofahrer 

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen Foto: oj

HAMBURG Das Jahr 2023 bringt mehrere neue und weiterführende Bestimmungen, die Fahrzeughalter kennen sollten. Auch im Jahr 2023 geht der Führerscheintausch weiter. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wird man mit dem alten Führerschein erwischt wird, droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem muss man den umgetauschten Führerschein dann der Polizei vorlegen – sonst hagelt es erneut ein Bußgeld. Die neue Fahrlizenz ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.

Im vergangenen Jahr wurde die DIN-Norm für Verbandskasten geändert. Diese beinhaltet unter anderem, dass zwei Gesichtsmasken (OP-Masken) mitzuführen sind. Bis zum 31. Januar 2023 gilt noch eine Übergangsfrist. Bis dahin dürfen alte Verbandskästen weiter verkauft und auch genutzt werden. Nach derzeitigem Stand gibt es aber auch danach keine Pflicht zur Nachrüstung oder zum Austausch alter Verbandskästen.

Vom 1. Januar 2023 an erhalten Plug-in-Hybride keine staatliche Förderung mehr. Für Fahrzeuge bis zum Netto-Listenpreis von 40.000 Euro gibt es nun 4500 Euro vom Staat und 2250 Euro vom Hersteller. Bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro sind es 3000 zuzüglich 1500 Euro. Außerdem dürfen vom 1. September 2023 an nur noch Privatpersonen die E-Auto-Förderung in Anspruch nehmen.

Wer ein Elektroauto besitzt, kann außerdem seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren hundert Euro im Jahr bekommen. Das gilt auch für nächstes Jahr. Die Halter von Elektrofahrzeugen können sozusagen eingespartes Treibhausgas verkaufen. Im vergangenen Jahr konnten die E-Autobesitzer:innen sich damit bis zu 400 Euro sichern. Dafür muss das Fahrzeug in wenigen Schritten bei Prämien-Anbietern registriert werden, die dann die THG-Quote verkaufen. Wichtig ist allerdings, dass es sich hierbei um ein reines Elektroauto handelt. Plug-in-Hybride sind von der Prämie ausgeschlossen. Aktuellen Entwicklungen nach könnte die Prämie 2023 etwas geringer ausfallen als im laufenden Jahr. (atu)
   

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