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Senioren – Das Leben genießen

Immobilienverkauf im Pflegefall

Der Weg über die Vorsorgevollmacht oder das Betreuungsgericht

Hermann Middendorf macht darauf aufmerksam, dass Vorsorgedokumente in der Betreuungsstelle Hamburg kostenlos „öffentlich beglaubigt“ werden können Foto: Umsorgt wohnen
Hermann Middendorf macht darauf aufmerksam, dass Vorsorgedokumente in der Betreuungsstelle Hamburg kostenlos „öffentlich beglaubigt“ werden können 
Foto: Umsorgt wohnen
Was lässt sich im Rahmen der Altersvorsorge im Vorwege regeln, um im Fall der Fälle die Kosten für ein Pflegeheim aufzubringen? Eine Rentnerin lebt recht günstig in ihrer Eigentumswohnung, hat 1.600 Euro Rente und 30.000 Euro Sparguthaben. Für das Altenheim, in das die 78-Jährige im Notfall gern einziehen würde,wäre jedoch ein Eigenanteil in Höhe von 2.200 Euro monatlich zu zahlen.

Jochen Mertens

Diese Dame will nun wissen: Wer kümmert sich um die Vermietung oder den Verkauf meiner Wohnung, wenn ich das Geld fürs Altenheim brauche?

Mit Vorsorgevollmacht auf Nummer sicher

Viele Senioren wären glücklich darüber, wenn sich eines Ihrer Kinder bereit erklärt, sich um die Gesundheitssorge sowie die finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Eine Tochter hätte beispielsweise die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen. Über eine Vorsorgevollmacht lässt sich beides regeln, „sofern dieses Dokument öffentlich beglaubigt ist“, erklärt Hermann Middendorf von der Betreuungsstelle Hamburg. Diese Beglaubigung wird hier kostenlos angeboten.

Große Sorgen haben Alleinstehende, die niemanden haben, der diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen kann. „Das kommt relativ oft vor“, erklärt Middendorf und erläutert: „Häufig wird von Sozialdiensten im Krankenhaus eine Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt.“ Sofern das Verfahren – die Betreuungsstelle prüft den Fall, ärztliche Gutachten werden eingeholt, ein Richter entscheidet – zu einer Betreuung führt, wird ein Betreuer bestimmt. Falls sich nach etwa einem halben Jahr herausstellen sollte, dass eine Patientin nicht mehr in ihrer Wohnung leben kann, kann ein Antrag auf Verkauf der Immobilie gestellt werden. Ein Makler würde ein Wertgutachten erstellen und einen Käufer suchen. Ein Rechtspfleger beim Betreuungsgericht müsste dann den Vorvertrag genehmigen. „Ein Betreuer wird in der Regel verkaufen statt renovieren zu lassen und einen Mieter zu suchen“, so der Mitarbeiter der Betreuungsstelle.

Von einem vorzeitigen Verkauf einer Eigentumswohnung, um davon irgendwann einmal die Pflegekosten bezahlen zu können, rät Hermann Middendorf ab: „Es gibt ein geregeltes Verfahren mit zahlreichen Kontrollinstanzen. Das gilt insbesondere beim Immobilienverkauf zu einem marktüblichen Preis.“

Schön, sicher und selbstbestimmt leben:

Tag der offenen Tür in der Residenz am Wiesenkamp

„Der Eingangsbereich erinnert mich an ein Hotelfoyer”, sagen viele Besucher, wenn sie das erste Mal die Volksdorfer Residenz am Wiesenkamp durch die Glasrotunde betreten. Die Ausstattung des Hauses mit Rezeption, Restaurant, Schwimmbad, Sauna und Gesellschaftsräumen wirkt einladend und großzügig. „Wir verbinden die Annehmlichkeiten eines Hotels mit der Gemütlichkeit und persönlichen Zuwendung, die nur ein echtes Zuhause bieten kann“, erklärt Susanne Finder, zuständig für die Vermietung. Am Sonnabend, 6. April, von 15 bis 18 Uhr ist in der Residenz am Wiesenkamp „Tag der offenen Tür“. Alle Besucher sind herzlich eingeladen, sich bei Hausführungen über die Appartements und das umfangreiche Serviceangebot zu informieren. Auch die Verantwortlichen aus den Bereichen des Service-Wohnens und der Pflege stehen an diesem Tag für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Die Residenz am Wiesenkamp bietet neben dem Service-Wohnen in einem der Ein- bis Drei-Zimmer-Appartements auch stationäre Pflege in Pflege-Einzelzimmern an. „Die Bewohner profitieren in allen Bereichen von den jahrelangen Erfahrungen und der Kompetenz – von den pflegerischen Leistungen über die Sport- und Therapieangebote bis hin zu den kulturellen Veranstaltungen“, sagt Geschäftsführer Andreas Schneider.

Preisvergleich im Altenheim

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Der Ratgeber „Umsorgt wohnen“ ist in der aktuellen 11. Auflage erhältlich Das Buch bietet Preis-Leistungs-Transparenz im Altenheim sowie bei Seniorenwohnungen und erklärt anschaulich die Pflegeversicherung. Es hat 528 Seiten, kostet 19,90 Euro.

Erhältlich beim
Heimat-Echo
Eulenkrugstraße 27
22359 Volksdorf

Buchversand (portofrei):
www.umsorgt-wohnen.de
oder telefonisch unter
040/600 89840

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