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Helfende Freunde oder Profis? Wer umzieht, muss planen

Umzug: Selber machen oder machen lassen?


Vielen stellt sich bei einem anstehenden Wohnungswechsel die Frage: Alles selbst in die Hand nehmen oder ein Umzugsunternehmen beauftragen? Wer nur innerhalb einer Stadt oder ganz in die Nähe umzieht und/oder nicht viele Möbel zu transportieren hat, kann – vorausgesetzt, ein paar helfende Hände packen mit an – auch alles gut in Eigenregie erledigen. Ist besonders bei einem begrenzten Budget zu empfehlen. Dann bleiben die Umzugskosten überschaubar: Etwa 30 Euro pro Zimmer muss man für Kartons und Verpackungsmaterial rechnen, circa 150 bis 220 Euro pro Tag für einen Transporter bzw. Lkw.

Nicht vergessen sollte man das Einrichten einer Halteverbotszone an der alten und an der neuen Adresse, gerade wenn es in der Stadt ist. Wer sich selbst darum kümmern will, muss bei der für ihn zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag stellen und sich die Schilder da ausleihen. Einfacher ist es, wenn man eine Firma mit der gesamten Abwicklung beauftragt. Die kümmert sich um die behördliche Genehmigung, stellt die Schilder auf und entfernt sie auch wieder. Abhängig vom Wohnort und davon, ob eine oder zwei Halteverbotszonen eingerichtet werden sollen, kostet der Service zwischen 100 und 170 Euro.

Zieht man mit Familie um (und das womöglich noch an einen weiter entfernten Ort) und es stehen keine Helfer bereit, ist es ratsam, eine professionelle Umzugsfirma zu beauftragen. Da sollte man dann vorab mehrere Angebote einholen, um zu vergleichen. Außerdem sollte man überlegen, ob man einen Rundumservice möchte oder ob die Einrichtungsgegenstände und fertig gepackten Kartons lediglich vom alten ins neue Zuhause transportiert werden sollen. Wer das Komplettpaket bucht, zahlt natürlich mehr, kann sich aber entspannt zurücklehnen und die Profis machen lassen. Die packen dann die Umzugskisten ein und wieder aus, bauen Küchen ab und wieder auf, deinstallieren und reinstallieren die gesamte Elektrik und, und, und. Auf Wunsch kümmert sich die Firma auch um die Halteverbotszonen.

Die Kosten für den bestellten Umzug hängen vom gewählten Leistungsumfang und von der Entfernung zwischen dem alten und dem neuen Zuhause ab. Grob abschätzen lässt sich der finanzielle Aufwand mit einem Umzugskostenrechner, wie ihn das Reinbeker Umzugs- und Logistikunternehmen Jan Bode auf seiner Website bodespedition.de bereitstellt. Zieht man beispielsweise aus einer 90-Quadratmeter-Wohnung in ein 50 Kilometer entferntes neues Zuhause, kalkuliert dieser 1050 Euro Umzugskosten. mh


Hausbau und Steuern: Die Abnahme entscheidet

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer zum 1. Juli befristet bis Ende des Jahres auf 16 Prozent gesenkt. Wer in dieser Zeit baut, profitiert jedoch nicht unbedingt von der Erleichterung.

Grundsätzlich zahlen Verbraucher auf das gesamte Bauvorhaben die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Abnahme gilt. Unerheblich ist, wann sie den Vertrag unterschrieben haben. Abschläge, die zu einem anderen Satz gezahlt wurden, sind anzupassen. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB): „Hat ein Bauherr im letzten Jahr einen Bauvertrag abgeschlossen und findet die Abnahme in diesem Herbst statt, zahlt er für das gesamte Bauvorhaben 16 Prozent Mehrwertsteuer.“ Etwaige Abschläge zu 19 Prozent müssen in diesem Fall mit der Schlussrechnung vom Bauunternehmen ausgeglichen werden, d. h., die zu viel gezahlte Mehrwehrsteuer ist zurückzuerstatten.

Die Medaille hat aber auch ihre Kehrseite: Wenn der Bauherr 2020 einen Vertrag abschließt, das Haus aber erst 2021 abnimmt, zahlt er nämlich den nun wieder geltenden Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent für die gesamte Baumaßnahme. Für Abschläge zu 16 Prozent Mehrwertsteuer stehen dann Nachforderungen ins Haus. Bauherren, die im zweiten Halbjahr 2020 Abschlagszahlungen zu leisten haben, rät Becker, dies zu berücksichtigen. „Damit es 2021 zu keiner bösen Überraschung kommt, sollten Verbraucher von Beginn an mit 19 Prozent Mehrwertsteuer kalkulieren“, sagt er.

Bauherren sollten aber keinesfalls auf eine Abnahme bis Ende des Jahres drängen, um drei Prozent Steuern sparen zu können, warnt Becker und mahnt zur Geduld: „Bauen unter Zeitdruck geht oft zulasten der Qualität. Wer darauf drängt, vereinbarte Bauzeitenpläne zu straffen, riskiert Baumängel und Folgeschäden. Im Zweifelsfall kann die Beseitigung deutlich kostspieliger sein als die eingesparte Mehrwertsteuer.“ Ebenso riskant seien Teilabnahmen. Hier gehe das Risiko der Beschädigung schon in der Bauphase auf den Bauherren über. csl

Weitere Infos: www.bsb-ev.de

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