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Senioren in Hamburg

Vorsorgevollmacht: Gut vorbereitet für den Ernstfall

Frühzeitige Regelung schafft Klarheit und Entlastung für alle Beteiligten

Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich aufgesetzt, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Foto:HighwaystarzPhotography/gettyimages.com/akz-o
Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich aufgesetzt, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Foto:HighwaystarzPhotography
/gettyimages.com/akz-o
Mögliche Gründe sind ein Unfall, eine Krankheit oder schlicht das Alter: Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. „Dann ist es von Vorteil, wenn die Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Das Dokument benennt eine Person des Vertrauens, die im Ernstfall stellvertretend für den Verfasser und in seinem Namen handeln darf.“

Ein solcher Ernstfall tritt zum Beispiel ein, wenn jemand aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen Beeinträchtigung oder geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage ist, sich vollständig selbst um seine Angelegenheiten kümmern zu können. Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern gelten dann nicht automatisch als bevollmächtigt, im Namen des Betroffenen Rechtsgeschäfte abzuschließen oder Entscheidungen zu fällen. Für diese Aufgaben bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. In der Regel versuchen die Gerichte zwar, einen Angehörigen des Betroffenen als ehrenamtlichen Betreuer auszuwählen, es könne jedoch sein, so Heike Morris, dass man eine fremde Person, einen Berufsbetreuer, bestimme.

Festlegung von Details möglich

Anders ist die Situation, wenn der Betroffene zuvor eine Vorsorgevollmacht erstellt hat. In einem solchen Schriftstück kann man eine oder mehrere Personen, denen man uneingeschränkt vertraut, benennen und ihr bzw. ihnen das Recht einräumen, in seinem Namen stellvertretend und rechtsverbindlich zu handeln – zum Beispiel im Fall von Pflegebedürftigkeit oder wenn keine Entscheidungsfähigkeit mehr gegeben ist. Überdies lässt sich festlegen, für welche Bereiche des eigenen Lebens die Vollmacht gilt und welche Befugnisse dem Bevollmächtigten im Einzelnen eingeräumt werden. Morris: „Er kann dann zum Beispiel Entscheidungen in Bezug auf Ihr Vermögen oder Ihren Aufenthaltsort treffen oder Sie vor Gericht oder bei Behörden vertreten.“ In Fällen, die nicht von der Vollmacht erfasst sind, kann weiterhin eine Betreuerbestellung erforderlich sein.
  
Sicherheitshalber sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich aufgesetzt, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. „Eine Beglaubigung, ob durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde, ist nicht zwingend erforderlich. Sie stärkt jedoch die Akzeptanz im alltäglichen Rechtsverkehr“, sagt Heike Morris. Bei Grundbuchangelegenheiten ist allerdings eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Diese kann für eine Gebühr von 10 Euro bei einer Betreuungsbehörde (in Hamburg: Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, Telefon 428 63 6070) eingeholt werden.

Weitere Informationen gibt es bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Sie berät kostenfrei und unabhängig unter Telefon 0800/011 77 22. Im Internet: www.patientenberatung.de
  

Wo wohnen im Alter?

Will man oder muss man aufgrund seines Alters das eigene Zuhause verlassen, kommt es darauf an: Wie will man künftig leben? Benötigt man (demnächst vielleicht) Pflegeleistungen? Wie viel Geld steht zur Verfügung? Die klassische Lösung für ältere Menschen ist die Seniorenwohnanlage. Wer anspruchsvoll und finanziell sehr gut gestellt ist, mag sich in einer sogenannten Residenz zu Hause fühlen, denn dort kann er in etwa so leben, wie er es von Hotelurlauben kennt. Wer sich das nicht leisten kann oder will, kann aber auch in einem „normalen“ Seniorenwohnheim zufrieden leben. Der Schwerpunkt liegt in diesen Häusern auf dem Wohnen. Wenn die Menschen einziehen, können sie in der Regel den Alltag noch selbstständig bewältigen und sind kaum der Pflege bedürftig. Gewährt werden unterstützende Leistungen wie Wohnungsreinigung und Verpflegung. Ein wichtiger Aspekt sind hier das gesellschaftliche Leben und die soziale Nähe. Ein gutes Seniorenwohnheim bringt die Voraussetzungen dafür mit, dass ein harmonisches Verhältnis der Bewohner untereinander und zwischen diesen und den Betreuern entstehen kann und sich alle wohlfühlen – zum Beispiel bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Da viele Bewohner im Laufe der Zeit jedoch mehr und mehr Hilfe benötigen, verfügen moderne Wohnheime häufig auch über einen Pflegebereich.

Ein Angebot für den Lebensabend, das sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit erfreut, ist das Servicewohnen. Selbstständige Senioren können in einer altersgerecht ausgestatteten Anlage eine Wohnung mieten und dort verschiedene Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Zum Teil sind dies Grund- oder Standardleistungen, für die auf die Miete ein Betreuungszuschlag erhoben wird, unabhängig davon, ob man die Angebote auch nutzt. Darüber hinaus können extra zu bezahlende Wahlleistungen wie etwa Mahlzeiten, die Wohnungsreinigung oder organisierte Ausflüge hinzugebucht werden.
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