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Älter werden – aktiv bleiben

Unterstützung bei der Betreuung

Telefonberatung für pflegende Angehörige

Katrin Kell ermutigt Familien, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen Foto: Diakonie Hamburg
Katrin Kell ermutigt Familien, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen Foto: Diakonie Hamburg
HAMBURG Immer wieder gibt es das Versprechen innerhalb einer Familie, einen Angehörigen im Pflegefall zu Hause zu versorgen. Leider gibt es immer wieder Notsituationen: Der Pflegebedürftige ist gestürzt, die Angehörigen können nicht mehr, leiden unter Schlafstörungen, Rückenschmerzen, depressiven Verstimmungen oder brechen gar zusammen. Damit die pflegenden Angehörigen ihre Kräfte richtig einteilen und der Dauerbelastung standhalten, brauchen sie fachliche Unterstützung. Dafür gibt es zahlreiche Angebote.

Die Diakonie Hamburg bietet das Demenz-Sorgentelefon an. Drei ausgebildete Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Demenzkranken, stehen mit Rat und Tat zur Seite. „Manchmal hilft den Angehörigen schon ein Telefonat, um aus der Isolation herauszukommen, die diese Krankheit oft mit sich bringt“, macht die Fachbereichsleiterin Katrin Kell Mut. Das Demenz-Sorgentelefon ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr besetzt, Telefon 30 620 349.

Eine große Hilfe bietet die Hamburger Angehörigenschule mit einer Telefonberatung und Kursen – etwa zu den Themen Demenz, Finanzierung der Pflege oder Sterbebegleitung. Diese Gruppenpflegekurse finden wieder statt, allerdings unter dem Abstandsgebot aufgrund der Corona-Krise. Beim Austausch mit anderen Betroffenen gibt es oft Tipps und Anregungen, weil sich die Teilnehmer in einer vergleichbaren Situation befinden. Die Teilnahme ist kostenlos, die Finanzierung wird von den Pflegekassen übernommen. (jm)

www.hamburgerangehoerigenschule.de, T 416 246 51

Wieder Vor-Ort-Termine

HAMBURG Die Deutsche Rentenversicherung Nord weitet ihren Service wieder aus. Ab sofort können in den Auskunfts- und Beratungsstellen in Hamburg Termine für eine individuelle Vor-Ort-Beratung vereinbart werden. Dafür ist eine telefonische Terminvereinbarung Pflicht: Die Beratungsstelle am Friedrich-Ebert-Damm in Farmsen ist unter der Telefonnummer 530 025 000 erreichbar, die Beratungstelle am Millerntorplatz in St. Pauli unter der Rufnummer 34891 24060. Eine Begleitung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich - etwa Übersetzer, Betreuer oder persönliche Helfer als Assistenzpersonen. Ratsuchende können sich auch weiterhin per Telefon oder Online beraten lassen. (wb)

T 0800 / 100 048 022
www.deutsche-rentenversicherung-nord.de

Besuche im Heim wieder möglich

Senat lockert Corona-Maßnahmen

HAMBURG Bislang durften pflege- oder betreuungsbedürftige Personen in Wohneinrichtungen der Pflege mindestens eine Stunde pro Woche Besuch durch eine festgelegte Person mit Voranmeldung erhalten. Besuche für maximal zwei weitere Stunden waren mit Zustimmung des Trägers der Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Seit dem 15. Juni gelten nun - unter den gegebenen Abstands- und Hygieneregeln - folgende Besuchregelungen:

• Jede pflege- oder betreuungsbedürftige Person darf je Kalenderwoche für insgesamt mindestens drei Stunden (statt wie bisher für mindestens eine Stunde) einzeln von bis zu drei (statt wie bislang von einer Person) besucht werden. Die Besucherinnen und Besucher dürfen die Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung nur nach vorheriger Anmeldung und Terminvergabe betreten.

• Weitere Besuche über die oben genannten hinaus sind nach den Gegebenheiten der Einrichtung (Räumlichkeiten, Außenbereiche, Hygienevorkehrungen) und mit Zustimmung des Trägers der Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung weiterhin möglich.

• Die Besuche haben in sozialen Besuchsräumen oder Außenbereichen stattzufinden. Nur wenn die Pflegebedürftigen nicht mobil sind, dürfen sie ausnahmsweise in ihren Zimmern besucht werden.

• Während des Aufenthalts müssen die Besucher einen Mund- und Nasenschutz tragen. Die Einrichtung muss sicherstellen, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Darüber hinaus müssen Möglichkeiten zur Händedesinfektion vorhanden sein.

• Kinder unter 14 Jahren, Personen mit Atemwegserkrankungen sowie Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien I und II (nach der Definition durch das Robert Koch-Institut) sind, dürfen Einrichtungen weiterhin nicht betreten.

• Stationär im Krankenhaus behandelte Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen müssen vor ihrer Entlassung zurück in die Pflegeeinrichtung negativ getestet werden.

Gemeinsam denken

HAMBURG Mit der Abschaffung der Gesundheitsbehörde, ist der Bereich Senioren (inklusive Landesseniorenbeirat) künftig bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) angesiedelt. Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) Hamburg kritisiert diese Abspaltung des Bereichs Senioren und der Zuständigkeit für den Landesseniorenbeirat von der neu geschaffenen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in die BWFG. Ein tragfähiges Demographiekonzept für die Stadt an nach Meinung der Awo nur im Zusammenspiel der Interessen von Kindern, Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten - aber auch Senior*innen - entwickelt werden. Jutta Blankau, Präsidiumsvorsitzende der Awo: „Ältere Menschen sind keine Verschiebemasse. Die Teilhabe jüngerer und älterer Menschen muss vor dem Hintergrund des sozialen Zusammenhalts in unserer Stadt zusammengedacht werden. Der Bereich Senioren sollte der neuen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration zugeordnet werden. Wir hoffen, dass die guten Ansätze, Jung und Alt gemeinsam zu denken, auch in Zukunft fortgesetzt werden.“ (wb)
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