Im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit erhält jede(r) wertvolle Hilfe bei der Berufswahl Foto: BA

Die Entscheidung für einen Beruf ist für jeden ein weitreichender Schritt. Eltern spielen bei der Berufswahl eine wichtige Rolle. Die Agentur für Arbeit kann Kinder und Eltern mit wertvollen Informationen unterstützen.

Am besten bewirbt man sich in den Ferien nach dem vorletzten Schuljahr. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendliche weiß, was er werden will. Im letzten Schul-Winter kann man sich noch mit Erfolgsaussichten auf eine Ausbildungsstelle bewerben.
 

Ein Praktikum ist sinnvoll. Dabei kann der Heranwachsende die Berufswelt und mögliche Arbeitgeber kennenlernen. Er bekommt eine Vorstellung von dem, was Arbeiten bedeutet. Dadurch steigt die Motivation, sich mit der Berufswahl zu beschäftigen. mra


Weiterbildung ist wichtiger denn je

Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist durch die Corona-Pandemie mit voller Wucht getroffen worden: Hunderttausende waren oder sind in Kurzarbeit, viele Menschen sind bedroht vom Arbeitsplatzverlust oder haben ihre Stelle verloren. Umso wichtiger ist es in einer solchen Situation, sich mit Weiterbildung fit für die Zukunft zu machen und seine beruflichen Optionen zu erweitern. Weiterbildung selbst kann dank Fernunterricht problemlos ohne Anwesenheitspflicht stattfinden, ein großer Vorteil in Zeiten der Pandemie. Die Kosten werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vollständig vom Staat übernommen.

Förderung setzt voraus: Akkreditierung der Kurse

Nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und dem Sozialgesetzbuch III können Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mit Bildungsgutscheinen zur Weiterbildung gefördert werden, wenn sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Im Allgemeinen werden die kompletten Weiterbildungskosten übernommen.

Die Förderung wird nach einem Beratungsgespräch beim jeweiligen Jobcenter beziehungsweise der jeweiligen Agentur für Arbeit durch einen Bildungsgutschein gewährt. Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit der vollen oder teilweisen Übernahme der Weiterbildungskosten. Der Träger der Weiterbildungsmaßnahme sowie die Weiterbildung selbst müssen von einer fachkundigen Stelle akkreditiert sein. mra/djd


Ein Praktikum hilft Image 2

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