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28.07.2017 / Steuern & Recht                                                                             

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Beratung bewahrt vor Streit – Anwälte geben wertvolle Tipps

Nutzen Sie die Erfahrungen eines Anwalts, bevor Sie sich für eine Rechtschutzversicherung entscheiden  Foto: BStBK
Nutzen Sie die Erfahrungen eines Anwalts, bevor Sie sich für eine Rechtschutzversicherung entscheiden  Foto: BStBK
Obwohl jahrelang Prämien gezahlt wurden, verweigern Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen die vereinbarte Leistung. Das frustriert zahlreiche Beitragszahler. So zählen Rechtsschutzversicherungen nicht umsonst zu den Policen, über die Versicherte am häufigsten in Streit geraten. Doch das liegt nicht selten daran, dass die Versicherten falsche Vorstellungen über das Leistungsspektrum der Rechtsschutzversicherungen haben. Eine gründliche Beratung vor Abschluss der Versicherung ist daher empfehlenswert.

Viele Verbraucher sind mit der Angebotsflut an Rechtsschutzversicherungen überfordert. Für welche Bereiche ein Rechtsschutz sinnvoll ist, kann der juristische Laie oft nur schwer beurteilen. Vergleichsplattformen im Internet sollen die Auswahl erleichtern. Doch hier taucht bereits das erste Problem auf: Plattformen vergleichen lediglich die Versicherungsbedingungen miteinander, über die Regulierungsbereitschaft treffen sie jedoch keine Aussagen.

Gewisse Standardleistungen wie Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugenentschädigungen und Sachverständigenhonorare sollten alle Rechtsschutzversicherungen übernehmen. Je nach Vertrag werden aber nur bestimmte Rechtsgebiete abgedeckt. In familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten werden zudem häufig nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen. Bei der Wahl einer geeigneten Versicherung sollte grundsätzlich auf die Übernahme außergerichtlicher Kosten geachtet werden. Denn in vielen Fällen kann bereits ein Brief vom Rechtsanwalt wirkungsvoll sein. Zum Prozess muss es häufig nicht mehr kommen.

Eine Rechtsschutzversicherung sollte vorausschauend abgeschlossen werden. Policen, die den Rechtsschutz erst nach drei Monaten gewähren, sind inzwischen keine Seltenheit mehr. So kann ein Versicherungsnehmer, der beispielsweise zwei Monate nach Vertragsabschluss ein mangelhaftes Auto kauft oder sechs Wochen später eine Kündigung erhält, die Versicherung bei einer Wartezeit von drei Monaten nicht in Anspruch nehmen. Wer über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenkt, nachdem der Schaden eingetreten ist, muss enttäuscht werden. Rückwirkend kann der Versicherungsschutz nicht hergestellt werden.

In vielen Fällen versuchen Versicherungen Versicherte dazu zu bewegen, einen Partneranwalt aufzusuchen. Dafür erheben sie beispielsweise keine Selbstbeteiligung. Laut Bundesgerichtshof ist dies erlaubt und verstößt nicht gegen das Recht auf freie Anwaltswahl. Andere Policen erhöhen den Selbstbehalt, wenn Versicherte keinen Partneranwalt konsultieren. Letztlich ist es wichtig, dass sich der Betroffene an einen Anwalt wendet, dem er vertraut.

Darüber, welcher Vertrag zur individuellen Lebenssituation am besten passt, beraten Rechtsanwälte. Zur Regulierungsbereitschaft von Rechtsschutzversicherungen verfügen Anwälte über persönliche Erfahrungswerte. Zu einem Beratungstermin kann der Interessent bereits ein oder zwei Angebote von Rechtsschutzversicherungen mitbringen, um diese zu besprechen.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet. (kuk)

www.rak-sh.de

Beruf des Steuerberaters wird beliebter

Aktenträger? Zahlenjongleur? Erbsenzähler? – Entgegen mancher Vorurteile erfreut sich der steuerberatende Beruf immer größerer Beliebtheit. Die Zahl der Mitglieder in den Steuerberaterkammern ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr von 95.007 auf 95.821 gestiegen. Die Bundessteuerberaterkammer dokumentiert aktuell diesen seit 2010 anhaltenden Aufwärtstrend.

Hiernach ist die Anzahl der Steuerberater im vorigen Jahr um 0,8 Prozent und die Zahl der Steuerberatergesellschaften um 2,3 Prozent angestiegen. Laut Berufsstatistik begeistern sich auch immer mehr Frauen für den steuerberatenden Beruf. Die Frauen-Quote kletterte im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozentprunkte auf 35,6 Prozent. 2016 waren 30.684 Steuerberaterinnen tätig.

„Wir freuen uns über den kontinuierlichen Zuwachs im Berufsstand. Die 1909 neu zugelassenen Steuerberater im Jahr 2016 mit einem Durchschnittsalter von 33,5 Jahren zeigen, dass der steuerberatende Beruf für junge Menschen sehr attraktiv ist. Er bietet ihnen Abwechslung und Sicherheit im hart umkämpften Arbeitsmarkt“, sagt Bundessteuerkammer-Präsident Dr. Raoul Riedlinger.

Auch der Trend der Syndikus-Steuerberater ist ungebrochen. Ihr Anteil nahm im Jahr 2016 um 6,8 Prozent zu. In der Berufsstatistik 2016 ist auch die Entwicklung der selbstständigen und angestellten Steuerberater im Vergleich zum Vorjahr erfasst. Die Anzahl der selbstständigen Berufsträger ist um 424 auf 60.177 und die Zahl der Steuerberater in einem Angestelltenverhältnis um 175 auf 25.992 gestiegen.

Außer der Erstellung von Steuererklärungen für Mandanten gewinnen die vereinbarten Tätigkeiten, wie die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, an Bedeutung. (kuk)

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