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Recht & Steuern in Stormarn

Was bei einer Scheidung beachtet werden sollte

Nicht jede Scheidung muss vor Gericht kompliziert verhandelt werden Foto: pixabay
Nicht jede Scheidung muss vor Gericht kompliziert verhandelt werden Foto: pixabay
Beim Thema Scheidung läuft es vielen eiskalt den Rücken hinunter. Betroffene wissen häufig nicht, wie sie ihr Leben neu ordnen können oder wie es finanziell weitergeht. Zudem kursieren immer wieder Mythen um aufwendige Gerichtsverfahren und die Teilung des Vermögens.

Rechtsberatung rund um eine Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass hohe Kosten auf einen zukommen. Ein jahrelanges Verfahren, mit dem ein riesiger Aktenberg einhergeht, ist für den Anwalt weder finanziell lukrativ noch inhaltlich reizvoll. Er möchte das Anliegen seines Mandanten möglichst zielstrebig und schnell bearbeiten. Wenn die Streitparteien ihre Rechte kennen, ergeben sich die besten Lösungen.
 
Einige Eheleute glauben, sie könnten ihre Konflikte durch einen gemeinsamen Anwalt günstig und ohne Streit beilegen. Jedoch darf ein Anwalt immer nur einen Ehepartner vertreten. Die andere, nicht anwaltlich begleitete Person kann an den Gesprächen teilnehmen. Jedoch erhält sie keine auf ihre Interessen zugeschnittene Beratung. Eine solche Konstellation kommt infrage, wenn wenig geregelt werden muss und kein wesentlicher Streit besteht. Das Verfahren gestaltet sich kostengünstiger, wenn nur ein Anwalt bezahlt werden muss. Bei einer komplexen Ausgangssituation benötigen allerdings beide Parteien einen Anwalt.

Alle Güter, die ein Ehepartner vor der Heirat besitzt und während der Ehe dazu erwirbt, sind auch in und nach der Ehe dessen Alleineigentum. In Deutschland gilt ohne Ehevertrag der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird für jeden Ehegatten getrennt ermittelt, welchen Zugewinn beide während der Ehe erwirtschaftet haben. Derjenige, der einen höheren Zugewinn hat, muss dem anderen die Hälfte des Mehrbetrages abgeben. Die aufwendige Berechnung dazu führen die Anwälte durch.
 
Nach der gleichen Logik haftet jeder Gatte ebenso alleine für die eigenen Schulden. Davon ausgenommen sind die „Geschäfte des täglichen Lebens“ (§ 1357 BGB), unter die etwa Rechnungen für Öl, Gas und Strom fallen. Auch Kosten für die gemeinsame Lebenshaltung wie Einkäufe oder Arztrechnungen zählen dazu, aber nicht etwa Darlehen, die nur von einem Ehegatten unterschrieben worden sind.

Ein Ehevertrag regelt unter anderem, wie das gemeinsame Vermögen nach der Trennung aufgeteilt wird. Entgegen der landläufigen Meinung können Verheiratete eine solche Vereinbarung auch während einer Ehe besiegeln und gegebenenfalls ändern. Gültig ist ein Ehevertrag nur, wenn er durch einen Notar beurkundet wird. mra
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