Staat fördert smarte Sicherheit
Sicherheitstechnik gegen Einbruch wirkt–das bestätigt die Kriminalpolizei, und das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Daher werden Investitionen von Haus- und Wohnungsbesitzern sowie Mietern über die KfW-Förderbank finanziell unterstützt. Im Rahmen des KfW-Programms 455-E können 20 Prozent der Kosten für smarte Sicherheitstechnik mit bis zu 1.600 Euro bezuschusst werden.
An die Gewährung von Fördergeldern hat der Gesetzgeber allerdings Bedingungen geknüpft. „Kein Geld gibt es für Baumarkt-Lösungen Marke Eigenbau“, sagt Sicherheitsexperte Alexander Balle von Telenot, einem Hersteller elektronischer Sicherheitstechnik. Zu Recht, wie Tests immer wieder zeigen: Billige Sicherheitstechnik hält oft nicht, was sie verspricht. Die Voraussetzungen für den Investitionszuschuss sind klar definiert. Die gewählten Produkte müssen der DIN VDE V 0826-1 für Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen entsprechen, die Vorgaben für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung solcher Anlagen macht – vor allem, wenn Sicherheitstechnik mit zusätzlichen Smart-Home-Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Komfortaspekten einhergeht.
Auch grundsätzliche Anforderungen an Sicherungs- und Sicherheitstechnik im Smarthome sind in der Norm festgelegt. Seit Mai 2021 müssen ausführende Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung sowie die Einhaltung der genannten Normen mit der sogenannten Fachunternehmerbestätigung bescheinigen. Die fachliche Unterstützung ist nicht nur für die Gewährung von Fördergeldern sinnvoll, sie stellt auch sicher, dass Einbruchschutz- und weitere Sicherheitssysteme zum Haus oder der Wohnung und den Ansprüchen seiner Bewohner passen.
In einem Sicherheitscheck kann der Bedarf ermittelt und anschließend eine maßgeschneiderte Planung aufgesetzt werden. Empfehlenswert sind Anlagen, die modular aufgebaut sind und auch Smarthome-Funktionen einbinden können. So ist es problemlos möglich, Anpassungen und Erweiterungen vorzunehmen, wenn sich an den baulichen Gegebenheiten in der Wohnung- oder den persönlichen Sicherheitsbedürfnissen etwas ändert. djd/mra