Nach einem Autounfall liegen die Nerven blank. Dennoch gilt es, die nächsten Schritte mit Verstand anzugehen. Der Service einiger Autowerkstätten, Reparatur und Schadensabwicklung aus einer Hand anzubieten, klingt verlockend. Laufereien und lästiger Papierkram blieben dem Betroffenen erspart. Doch ob das Autohaus den Schaden immer im Sinne des Unfallopfers reguliert, ist fraglich. Eine mangelhafte Rechtsberatung kann teuer werden.
Nicht im Sinne des Verbrauchers
Geht es um die Frage, ob eine Abrechnung auf Totalschaden- oder Reparaturbasis erfolgt, muss der Betroffene damit rechnen, dass das Autohaus eigene Interessen verfolgt. Für die Werkstatt können der Weiterverkauf des Unfallautos und der Verkauf eines Ersatzfahrzeugs unter Umständen lukrativer sein als die Reparatur des Wagens.
Mietwagen lohnt sich nicht immer
Auch das Mietwagenangebot für die Zeit, in der sich das Unfallauto in Reparatur befindet eziehungsweise ein Ersatzwagen beschafft wird, unterbreitet das Autohaus nicht uneigennützig. Betroffene sollten die Konditionen kritisch hinterfragen. Denn meist weiß der Geschädigte nicht, wie marktgerecht der Preis ist und ob er überhaupt Anspruch auf einen Mietwagen hat. Unter Umständen lohnt es sich finanziell sogar, Nutzungsausfall geltend zu machen.
Ansprüche richtig durchsetzen
Solange die Haftungsfrage, die Höhe des Schadensersatzes, mögliche Ansprüche auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden oder Schmerzensgeld nicht eindeutig geklärt sind, bleibt das Unfallopfer auf den Kosten sitzen. Um diese Punkte im Sinne des Verbrauchers zu regeln, sind fundierte Rechtskenntnisse erforderlich. Das gilt auch für die Frage, ob die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Mietwagenkosten erstattet und ob die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt. Unfallopfer sollten daher frühzeitig den Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Ist darüber hinaus die von der Werkstatt eingeleitete Schadensabwicklung schon sehr verfahren, wird der Rechtsanwalt den Fall möglicherweise nicht mehr übernehmen. Der Betroffene verliert berechtigte Ansprüche, wenn er nicht fachgemäß beraten wird. Eine fehlerhafte Beratung ist übrigens auch für das Autohaus mit Haftungsrisiken verbunden.
Im Zweifelsfall den Rechtsanwalt befragen
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig- Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst unter der Internetadresse: www.rak-sh.de.
Anwälte vertreten die Interessen der Mandanten
Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. (kuk)
www.rak-sh.deNicht im Sinne des Verbrauchers
Geht es um die Frage, ob eine Abrechnung auf Totalschaden- oder Reparaturbasis erfolgt, muss der Betroffene damit rechnen, dass das Autohaus eigene Interessen verfolgt. Für die Werkstatt können der Weiterverkauf des Unfallautos und der Verkauf eines Ersatzfahrzeugs unter Umständen lukrativer sein als die Reparatur des Wagens.
Mietwagen lohnt sich nicht immer
Auch das Mietwagenangebot für die Zeit, in der sich das Unfallauto in Reparatur befindet eziehungsweise ein Ersatzwagen beschafft wird, unterbreitet das Autohaus nicht uneigennützig. Betroffene sollten die Konditionen kritisch hinterfragen. Denn meist weiß der Geschädigte nicht, wie marktgerecht der Preis ist und ob er überhaupt Anspruch auf einen Mietwagen hat. Unter Umständen lohnt es sich finanziell sogar, Nutzungsausfall geltend zu machen.
Ansprüche richtig durchsetzen
Solange die Haftungsfrage, die Höhe des Schadensersatzes, mögliche Ansprüche auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden oder Schmerzensgeld nicht eindeutig geklärt sind, bleibt das Unfallopfer auf den Kosten sitzen. Um diese Punkte im Sinne des Verbrauchers zu regeln, sind fundierte Rechtskenntnisse erforderlich. Das gilt auch für die Frage, ob die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Mietwagenkosten erstattet und ob die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt. Unfallopfer sollten daher frühzeitig den Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Ist darüber hinaus die von der Werkstatt eingeleitete Schadensabwicklung schon sehr verfahren, wird der Rechtsanwalt den Fall möglicherweise nicht mehr übernehmen. Der Betroffene verliert berechtigte Ansprüche, wenn er nicht fachgemäß beraten wird. Eine fehlerhafte Beratung ist übrigens auch für das Autohaus mit Haftungsrisiken verbunden.
Im Zweifelsfall den Rechtsanwalt befragen
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig- Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst unter der Internetadresse: www.rak-sh.de.
Anwälte vertreten die Interessen der Mandanten
Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. (kuk)
Neue Grundsteuer schafft Gerechtigkeit
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur Grundsteuer. BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger: „Mit dieser Entscheidung wird die jahrelange Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundstücken beseitigt. Die nur noch für die Grundsteuer vorgenommene Einheitsbewertung gehört nun endlich der Vergangenheit an.“
Trotz der Verfassungswidrigkeit gilt das geltende Recht bis zum 31. Dezember 2024 fort. Die BStBK weist darauf hin, dass Grundsteuerbescheide, die mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen sind, weiterhin Bestand haben. „Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf bereits ergangene Grundlagenbescheide zur Grundsteuer. Für die betroffenen Steuerpflichtigen besteht also auch kein Handlungsbedarf, denn an dem bislang festgesetzten Steuerbetrag ändert sich nichts“, so Raoul Riedlinger.
Für die Neuregelung hat das BVerfG eine zweistufige und sehr kurze Frist angeordnet. Nach Einschätzung der BStBK ist damit das vom Bundesrat verabschiedete Kostenwertmodell hinfällig. Riedlinger: „Dem Gesetzgeber bietet die kurze Frist nun die Chance ein praxistaugliches Bewertungsmodell umzusetzen. Die Bundesländer sind aufgefordert, eine Einigung zu finden, damit eine Einstufung der rund 35 Millionen betroffenen Grundstücke vorgenommen werden kann und Finanzverwaltung und Steuerpflichtige entsprechende Vorkehrungen treffen können.“ (kuk)
Trotz der Verfassungswidrigkeit gilt das geltende Recht bis zum 31. Dezember 2024 fort. Die BStBK weist darauf hin, dass Grundsteuerbescheide, die mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen sind, weiterhin Bestand haben. „Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf bereits ergangene Grundlagenbescheide zur Grundsteuer. Für die betroffenen Steuerpflichtigen besteht also auch kein Handlungsbedarf, denn an dem bislang festgesetzten Steuerbetrag ändert sich nichts“, so Raoul Riedlinger.
Für die Neuregelung hat das BVerfG eine zweistufige und sehr kurze Frist angeordnet. Nach Einschätzung der BStBK ist damit das vom Bundesrat verabschiedete Kostenwertmodell hinfällig. Riedlinger: „Dem Gesetzgeber bietet die kurze Frist nun die Chance ein praxistaugliches Bewertungsmodell umzusetzen. Die Bundesländer sind aufgefordert, eine Einigung zu finden, damit eine Einstufung der rund 35 Millionen betroffenen Grundstücke vorgenommen werden kann und Finanzverwaltung und Steuerpflichtige entsprechende Vorkehrungen treffen können.“ (kuk)