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100 Jahre auf dem Weg zur Inklusion

100 Jahre Elbe-Werkstätten im Hamburger Raum

In den letzten Jahren wurden immer mehr Behinderten-Arbeitsplätze ausgelagert, zum Beispiel im Bereich der Logistik Foto: Elbe-Werkstätten

Die Elbe-Werkstätten haben vielseitige Angebote für Menschen mit Behinderung im ganzen Hamburger Raum, zu beruflicher Bildung und in Arbeit zu kommen. Und ein großes Jubiläum. 

„Ich arbeite gern hier, weil es hier so schön ist“, sagt Ronald Mundt (59). Und Massimiliano Maglioli (30), beschäftigt im Hausservice, macht sein Job bei den Elbe-Werkstätten Spaß, weil er den ganzen Tag herumlaufen kann und so viel Neues ausprobieren kann. Manuela Szymanski (48) schätzt den geschützten Rahmen, den ihr die von der Einrichtung betriebene Buchbinderei bietet. Mit ihren rund 3100 Beschäftigten gehören die Elbe- Werkstätten zu den größten bundesdeutschen Werkstätten und zu den 20 größten Arbeitgebern der Metropolregion Hamburg. Ihre Geschichte geht bis auf das Jahr 1920 zurück. 

             

Damals, am 1. August 1920 – die Folgen des Ersten Weltkrieges waren noch spürbar – gründete das Hamburger Arbeitsamt die Hamburger Werkstatt für Erwerbsbeschränkte. In erster Linie sollten Beschäftigungsmöglichkeiten für die Kriegsinvaliden geschaffen werden. Im Laufe der Jahre entwickelte sich das Unternehmen immer mehr zu einer Werkstatt für Menschen mit kognitivem und körperlichem Assistenzbedarf und/oder mit psychischen Beeinträchtigungen. Aus der „Hamburger Werkstatt für Erwerbsbeschränkte“ wurde schließlich die „Hamburger Werkstatt“.

Die Geschichte der Elbe-Werkstätten geht auf das Jahr 1920 zurück. Dieser Mann beschäftigte sich mit dem Flechten von Körben Foto: Elbe-Werkstätten
Die Geschichte der Elbe-Werkstätten geht auf das Jahr 1920 zurück. Dieser Mann beschäftigte sich mit dem Flechten von Körben Foto: Elbe-Werkstätten

Keimzelle in der Richardstraße

Eine „Keimzelle“ des heutigen Unternehmens waren die in den späten Fünfzigerjahren in der Richardstraße in Eilbek eröffneten Winterhuder Werkstätten. Weitere Einrichtungen entstanden in Harburg, Altona und Bergedorf, 1986 wurden die Elbe-Werkstätten gegründet. 2011 schließlich vereinten sich die Winterhuder Werkstätten GmbH und die Hamburger Werkstatt GmbH mit der Elbe-Werkstätten GmbH unter deren Namen.
Hiermit war der größte Werkstattträger in Deutschland entstanden. Doch Größe allein sichert nicht die Zukunft eines Unternehmens. Daneben erfolgte auch eine umfassende inhaltliche, organisatorische und wirtschaftliche Neuausrichtung. „Nicht mehr die Fürsorge, sondern die Befähigung zur Teilhabe am Arbeitsleben bestimmt gemäß den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach einem ungehinderten Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt unser Handeln. Die Elbe-Werkstätten verstehen sich als Wegbereiter der Inklusion. Wir wollen die Autonomie und Selbstbestimmung im beruflichen Leben von Menschen mit Behinderung erweitern“, so Rolf Tretow, Sprecher der Geschäftsführung des Unternehmens.

Im Laufe der Zeit wurden viele behinderte Menschen in der Tischlerei eingesetzt Foto: Elbe-Werkstätten
Im Laufe der Zeit wurden viele behinderte Menschen in der Tischlerei eingesetzt Foto: Elbe-Werkstätten

Kooperationspartner in der Wirtschaft

Die Elbe-Werkstätten haben die Auslagerung von Behinderten- Arbeitsplätzen zu Kooperationspartnern der Wirtschaft und der öffentlichen Hand in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet und mit dem Hamburger Budget für Arbeit wurden die Übergänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert.

Rolf Tretow sieht die Werkstätten vor großen Herausforderungen, soll die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen nachhaltig denen der Nichtbehinderten angeglichen werden. Da bleibe keine Zeit, sich auf den Erfolgen der Vergangenheit auszuruhen. Denn nur durch Stetigkeit könnten die Elbe-Werkstätten weiterhin „mit Menschen erfolgreich“ sein. Dafür die besten Wünsche!
               
                  


Corona: Besondere Regelungen

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus gelten in Hamburg Abstandsregeln und vielerorts besteht die Verpflichtung, eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung keine Maske tragen oder den Mindestabstand nicht wahren können. Die Ausnahme kann auch Menschen im Umgang mit Behinderten betreffen. So sind gehörlose und schwerhörige Menschen bei der Kommunikation zwingend darauf angewiesen, von den Lippen ihres Gegenübers ablesen zu können. Die Gesprächspartner dieser Personen dürfen ihre Maske unter Einhaltung des gebotenen Abstands für ein Gespräch vorübergehend abnehmen.

Auf diese Weise sind wichtige Arztbesuche oder Einkäufe ohne zusätzliche Barrieren möglich. Ein entsprechendes Merkblatt mit allen wichtigen Informationen kann heruntergeladen, ausgedruckt und beim Stadt- oder Arztbesuch mitgenommen und vorgelegt werden, falls es Schwierigkeiten geben sollte. Weitere Infos unter www.glvhh.de oder www.hamburg.de/skbm/
             

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