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Recht & Steuern

Das Testament unter dem Weihnachtsbaum

Den letzten Wunsch klar und deutlich formulieren

Wolfdietrich Axmann, Rechtsanwalt Foto: wb
Wolfdietrich Axmann, Rechtsanwalt Foto: wb
BILLSTEDT: Geldgeschenke und Gutscheine werden zu Weihnachten immer beliebter. Bei der Besinnlichkeit zu Weihnachten kommt aber auch so mancher auf den Gedanken, die gesamte Nachfolge des Vermögens mit einem Testament festzulegen.

Ist das Testament dann mit blumigen Worten formuliert, erreicht man mitunter nicht das gewünschte Ziel. So hat sich vor nicht allzu langer Zeit das OLG Celle (Urteil v. 16.11.2016 – 4 V 393/14) mit einer wohlklingenden Formulierung auseinandergesetzt (die hier frei wiedergegeben wird), nach der das „Erbe in die Stiftung W, eingebracht werden soll, die von meinem Neffen geführt wird.“ Das Gericht urteilte, dass das viel zu ungenau und deshalb unwirksam sei. Der Neffe ging leer aus und die Errichtung der Stiftung scheiterte. Für solche waghalsigen Risiken bei der Formulierung gibt es auch berühmte und historische Beispiele. Bekannt geworden ist ein Fall, der in die Kunst- und Rechtsgeschichte eingegangen ist. 1907 malte Gustav Klimt ein Portrait der damals 26jährigen Adele Blocher-Bauer. Als diese am 24. Januar 1925 im Alter von 43 Jahren verstarb, hatte sie in ihrem Testament bestimmt: „Meine zwei Portraits und die vier Landschaften von Gustav Klimt bitte ich meinen Ehegatten, nach seinem Tod der österreichischen Galerie in Wien zu hinterlassen“.

Es kann nicht gehofft werden, dass Adele bei der Abfassung des Testaments anwaltlich beraten war. Vermutlich war sie gar nicht beraten, denn es entbrannte natürlich ein Streit zwischen der Galerie und den Erben. Streitig war nicht nur, ob es überhaupt Adeles Bilder waren, sondern auch, was sie denn ihrem Ehemann als Verpflichtung auferlegt hatte und was die Rechte der Galerie sein sollten. Der Rechtsstreit der Erben wurde vor Gerichten in Österreich und den USA geführt, hätte sich aber vor deutschen Gerichten ähnlich gestaltet. Auch hier geht es in solchen Fällen immer um die Auslegung des Testaments. Der damit befasste deutsche Richter hätte sich ebenso gefragt und dann für alle verbindlich entschieden: Was hat Adele wirklich gewollt?

Und darum geht es bei einem Testament: Jede Unsicherheit und Doppeldeutigkeit vermeiden und eindeutige Anweisungen erteilen, die nicht missverstanden und auch von keinem Richter verändert werden können.

Die Formulierung eines Testaments wird damit zu einer Kunst und das Testament selbst zu einem Kunstwerk, das sich so gesehen als Weihnachtsgeschenk gut eignet. (Wolfdietrich Axmann)

ASRA – Kanzlei für Generationen, Axmann & Schulz Rechtsanwälte

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