Anzeige
Themenwelten Bergedorf
Ihr Partner für Recht- und Steuerfragen

Bankkredite: Geld zurück von der Bank?

Zum ARD-Fernsehbeitrag „DER ROTE RIESE ZOCKT AB“ vom 02. 09. 2019

Stefan Bergeest, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Stefan Bergeest, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Über 650.000 youtube-Abrufe der ARD-Reportage „Der rote Riese zockt ab“ zur Zinsabrechnung bei Sparkassen zeigen die Aktualität des Themas, welches gar nicht neu ist:

All jene, die Kredite aufgenommen haben, etwa zur Eigenheimfinanzierung oder im Rahmen eines Betriebsmittelkredites zur Unternehmensfinanzierung, sollten überprüfen lassen, ob die Bank richtig abgerechnet und nicht dem Kunden zu viel Zinsen und weitere Kreditkosten in Rechnung gestellt hat. „Die Erfahrung zeigt, dass in vielen geprüften Fällen Erstattungsansprüche der Kunden bestehen können“, so der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Stefan Bergeest aus Seevetal, der selber Banker ist.

Pauschale Aussagen lassen sich kaum treffen, da jedes Kreditengagement des Kunden individuell und umfangreich geprüft werden muss. Zunächst wird anhand der Kundenunterlagen (z.B. Kreditvertrag, Kontoauszüge, Konditionenänderungen) geprüft, ob überhaupt Rückerstattungsansprüche bestehen. Dann muss eine finanz-mathematische Überprüfung der Zins- und Tilgungsverläufe durchgeführt werden, um die Höhe der Erstattungsansprüche des Mandanten zu berechnen. „Immer dann, wenn es um Sondertilgungen, Umfinanzierungen, vorzeitige Darlehensablösung und Zinssatzänderungen geht, muss der Bankkunde wachsam sein“, sagt Rechtsanwalt Bergeest. „Vorfälligkeitsentschädigungen, die entstehen können, wenn der Bankkunde ein Darlehen vorzeitig ablöst, und Nichtabnahmeentschädigungen, wenn der Kunde ein Darlehen gar nicht mehr haben will, sind oft zu hoch. Hier lohnt sich es vielfach, Ansprüche gegen die Bank auch im Nachhinein geltend zu machen. Die Annahme, die Bank mache schon alles richtig, ist falsch.“ Die Erstattungsansprüche des Bankkunden können schnell hohe Beträge ausmachen.
  
„Langjährig stellen wir fest, dass noch immer fehlerhafte Kredit-Kündigungen ausgesprochen werden“, so Rechtsanwalt Bergeest. Zwangsversteigerungsverfahren mussten bereits eingestellt werden, da keine hinreichenden Rückstände und damit kein Kündigungsgrund vorlag, wenn seitens der Bank zu hoch abgerechnet wurde. „Selbst den negativen SCHUFA-Eintrag haben Banken wieder herausnehmen müssen“, so Fachanwalt Bergeest. „So war es wieder möglich, anderswo ein Darlehen zu erhalten.“

„Wir prüfen mittlerweile nahezu jede Finanzierung nach, oftmals bemühen mich meine Mandanten bereits vor einer Kreditaufnahme, um möglichst abgesichert zu sein, gerade bei Krediten an den Mittelstand.“ Der Gang zum Gericht ist nicht immer nötig, auch außergerichtlich kann eine einvernehmliche Lösung mit der Bank gefunden werden. „Auch wenn ich viele Jahre für Banken tätig war, ich bin oft selbst überrascht, wie hoch die Ansprüche meiner Mandanten sind, schließlich ist es ihr Geld.“ Dabei ist jedoch auf Verjährung, die auch zum Jahresende 2019 eintreten kann, besonders zu achten!

Stefan Bergeest, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann, Mediator – Hamburg

Erfolg für Hamburg in der Grundsteuer-Debatte: Bundesrat fordert Bündnis für die Steuerverwaltung

Der Bundesrat hat mit Mehrheit einen Hamburger Antrag beschlossen, der zur Umsetzung der Reform ein Bündnis für die Steuerverwaltung mit gezielten Unterstützungen des Bundes fordert.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erklärte im Bundesrat: „In einer Phase vielfältiger Belastungen für unsere Steuerverwaltung wird die Grundsteuerreform ein weiterer Kraftakt. Das gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen sich hierbei unterhaken und unterstützen. Wir können nicht in der Umsetzungsphase aus anderen Bereichen der Steuer Fachkräfte abziehen, um die Grundsteuer zu stemmen – das sollte jedem klar sein. Die Steuerverwaltung hat als Basis für die Einnahmen unseres Gemeinwesens unsere Unterstützung verdient.“

Erfreulich war auch, dass mehrere Länder betont haben, noch während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens Klarheit über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den Länderfinanzausgleich bekommen zu wollen. Dressel: „Es wäre keinem Steuerpflichtigen zu erklären, dass er in so einem Fall quasi zwei Steuererklärungen abgeben müsste, ein für seine eigene Grundsteuer und eine zum Zwecke des Länderfinanzausgleichs. Wir müssen die Phase bis zum zweiten Durchgang des Gesetzes im Bundesrat nutzen, um hier zu praktikablen und rechtssicheren Lösungen zu kommen. Wir helfen gerne mit, wollen niemand übervorteilen, wollen aber auch nicht benachteiligt werden. Öffnungsklauseln, die man faktisch nicht nutzen kann, sind im föderalen Bundesstaat ein Problem.“ Gut sei aber, so Dressel, dass der Streitstand bei der Grundsteuer heute weiter eingegrenzt werden konnte, so dass ein In-Kraft-Treten zum Jahresende weiter als gesichert angesehen werden könne.
Weitere Artikel