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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer: Wenn der Hund zur Miete bellt

Was Tierhalter in der Wohnung im Mehrfamilienhaus beachten müssen

Nicht jeder Hund harrt stundenlang ruhig in der Mietwohnung aus, bis jemand kommt, um Gassi zu gehen Foto: pixabay
Nicht jeder Hund harrt stundenlang ruhig in der Mietwohnung aus, bis jemand kommt, um Gassi zu gehen Foto: pixabay
Nicht nur Hund und Katze – auch Spinnen, Schlangen oder andere Reptilien und Amphibien finden ihre Anhänger. Wer zur Miete wohnt, ist oft unsicher, welche Tiere er überhaupt in den eigenen vier Wänden halten darf. Generell gilt, dass die Tierhaltung andere Bewohner oder die Mietsache selbst nicht gefährden oder stören darf. Bei lautem Hundegebell können sich beispielsweise Nachbarn gestört fühlen. Eine hohe Anzahl von Aquarien kann sich negativ auf Statik und Gebäudesicherheit auswirken und damit eine Gefährdung darstellen.

Tierhaltung ist in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Der Vermieter muss ihr ohne Regelung hierzu im Mietvertrag nicht ausdrücklich zustimmen. Ein Formularmietvertrag darf die Haltung von Kleintieren sowie Hunden und Katzen nicht ohne Weiteres verbieten. Das gilt zumindest bis zu einer gewissen Anzahl an Tieren. Für die Kleintierhaltung müssen Mieter aber nicht extra eine Erlaubnis einholen, auch wenn der Mietvertrag sich diese vorbehält. Zu Kleintieren gehören Fische, Ziervögel, Hamster, Mäuse, Kaninchen und Meerschweinchen.
 
Erlaubnis einholen

Der Vermieter kann sich im Mietvertrag die Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten. Dieser Vorbehalt ist standardmäßig in vielen Mietverträgen enthalten. Stehen der Tierhaltung keine wesentlichen Gründe entgegen, muss der Vermieter einwilligen. Die Genehmigung bezieht sich in der Regel auf ein bestimmtes Tier. Wird ein neues angeschafft, ist dieses erneut zu genehmigen. Ein Vermieter kann verlangen, dass ein Mieter Schutzmaßnahmen ergreift, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Tiere kommt. Zu denken ist dabei etwa an die Vorgabe, einen Hund tagsüber nicht über einen langen Zeitraum unbeaufsichtigt zu lassen, wenn der Hund in dieser Zeit fortlaufend laut bellt. Es handelt sich hierbei stets um Einzelfälle, abstrakte Vorgaben gibt es kaum.

Tierhaltung trotz Verbot

Hat der Mieter ohne Erlaubnis andere Tiere als Kleintiere in der Wohnung gehalten, kann der Vermieter verlangen, diese abzuschaffen. Wenn der Vermieter die Tierhaltung allerdings über längere Zeit geduldet hat und sich der Mieter darauf verlassen konnte, dass diese erlaubt sei, kann der Unterlassungsanspruch des Vermieters entfallen. Bei einer Abmahnung sollte der Mieter in jedem Fall versuchen, eine Erlaubnis für die Tierhaltung zu bekommen. Im schlimmsten Fall kann der Mieter bei verbotswidriger Tierhaltung eine Kündigung erhalten.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten lassen. Anwälte und Anwältinnen nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder sie wählen einen aus der Region.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. mra

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