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Diese Arbeitsrechtler beraten zu Fragen rund um Corona am Arbeitsplatz

Nils Asmussen Foto: privat
Nils Asmussen Foto: privat
Markus Illmer Foto: privat
Markus Illmer Foto: privat
BERGEDORF „Wir wissen nicht, wie lange das Corona-Virus unser alltägliches Leben weiterhin so stark beeinträchtigen wird wie derzeit. Auch über den 19. April hinaus könnten Kitas und Schulen weiterhin geschlossen bleiben – und möglicherweise dürfen auch die Geschäfte größtenteils weiterhin nicht öffnen. Dies betrifft nahezu alle Einzelhändler mit Ausnahme des Lebensmittelhandels und der Apotheken sowie natürlich auch Restaurants, Friseure, Kosmetikstudios, Kinos, Theater, Museen etc.

Der Gesetzgeber müht sich redlich, die schlimmsten Auswüchse der Corona-Krise auf dem Arbeitsmarkt abzumildern, aber viele Menschen werden trotzdem erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden“, sagen Nils Asmussen und Markus Illmer von der Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner mbB in Bergedorf.„ Bereits jetzt liest man, dass 470.000 Betriebe Kurzarbeit beantragt haben und dass es 200.000 zusätzliche Arbeitslose geben soll.“

Schon jetzt war es für einzelne Personengruppen im Falle einer Beschäftigungslosigkeit nicht einfach, Arbeit zu finden. Möglicherweise wird dies für alle Menschen, die jetzt ihre Beschäftigung verlieren, zukünftig noch viel schwerer,wenn sich die Wirtschaft nach Corona nicht schnell wieder erholt. „Auch für uns Anwälte, die wir seit langem tagtäglich mit arbeitsrechtlichen Problemen zu tun haben, ist das eine völlig neue Situation“, sagen die beiden.
 
„Viele Arbeitgeber kommen zu uns und sind, da alles sich so plötzlich zum Schlechteren gewendet hat, unsicher, ob sie Kurzarbeit anmelden sollen und wie das geht. Müssen vorher positive Zeitkonten abgebaut werden? Darf oder muss der Arbeitgeber erst einmal Zwangsurlaub anordnen? Kann ich als Arbeitgeber öffentliche Zuschüsse beantragen – und wie geht das? Sehe ich mich gezwungen, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen?

Umgekehrt fragen uns viele Arbeitnehmer, was Kurzarbeit für sie finanziell bedeuten würde und ob sie einer Kurzarbeit zustimmen müssen. Muss ich zur Arbeit gehen, obwohl ich mich infizieren könnte? Welche Chancen bietet eine Kündigungsschutzklage? Was, wenn das Gehalt ausbleibt?

Wir erklären, beraten und versuchen alles, um zu angemessenen Lösungen zu gelangen, mit denen beide Seiten leben können. Da, wo das nicht gelingt, müssen trotz allem beim Arbeitsgericht Anträge gestellt und Klagen eingereicht werden. In mancherlei Hinsicht wird dabei juristisches Neuland betreten.

Für uns Anwälte bieten sich dabei spannende Rechtsfragen, an denen für unsere Mandanten nicht selten die wirtschaftliche Existenz hängt. Umso mehr ist zu hoffen, dass Corona bald überwunden und die juristische Aufarbeitung zügig abgeschlossen sein wird. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund.“

Mehr Informationen auf klemmpartner.de oder unter Tel. (040) 7254090. (fra)
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