Anzeige
Themenwelten Bergedorf
Steuern & Recht im Kreis Pinneberg

Eine betriebliche Altersvorsorge senkt die Steuerlast

Wer seine private Rente optimieren möchte, kann mit seinem Chef über die betriebliche Altersvorsorge sprechen Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty
Wer seine private Rente optimieren möchte, kann mit seinem Chef über die betriebliche Altersvorsorge sprechen Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty
Die betriebliche Altersvorsorge hat den großen Vorteil, dass sie die Last der Steuern und Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber reduziert. Das funktioniert so gut, weil die Beiträge vom Bruttolohn des Arbeitnehmers gezahlt werden. Je geringer der Bruttolohn, desto weniger Abgaben sind zu leisten. Das gilt gleichermaßen für die Arbeitgeber- wie für die Arbeitnehmeranteile.

Geltend gemacht werden können steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung (West). Bei einer Direktversicherung kommen zusätzliche steuerfreie Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr hinzu. Weitere Informationen gibt es dazu auf der Internetseite www.nuernberger.de. Zwar müssen die Rentner die Leistungen aus diesem Vorsorgebaustein später versteuern. Doch dann wird ihr Einkommen in den meisten Fällen deutlich geringer sein als zu den Zeiten, in denen sie noch arbeiteten. Das wiederum senkt den Steuersatz und damit auch insgesamt die Steuerlast.
  
Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung – kurz bAV – an den Betrieb gebunden. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber der Vertragspartner der Versicherung ist und darüber entscheidet, in welcher Form diese Vorsorge am besten zum Unternehmen passt“, erklärt Daniel Pazanin von der Nürnberger, die bei den bAV-Awards von AssCompact seit Jahren von unabhängigen Vermittlern ausgezeichnet wird. Grundsätzlich kann man sich zwischen einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung entscheiden. Für die Versicherten ist darüber hinaus wichtig, dass sie zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung wählen können.

Soll das monatliche Einkommen nicht geschmälert werden, können Arbeitnehmer ihre Beiträge auch aus Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld oder aus Gehaltserhöhungen finanzieren. So bleibt der Nettolohn gleich, obwohl bei Steuern und Sozialversicherungen gespart und zugleich für das Alter vorgesorgt wird. kuk/djd

Existenzielle Risiken absichern

Wer wissen will, welche Versicherungen unbedingt notwendig sind, sollte am besten die Empfehlungen von Verbraucherschützern berücksichtigen. Wenn es um den richtigen Versicherungsschutz geht, zeichnen sie ein einheitliches Bild: Existenzielle Risiken der Versicherten müssen zuerst abgesichert werden.

Existenziell sind Risiken dann, wenn sie aufgrund der möglichen Kosten die eigene Existenz gefährden können. Ein Haftpflichtschaden kann leicht in die Millionen gehen – zum Beispiel, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Im Falle der Berufsunfähigkeit übersteigen die Lebenskosten das Ersparte in der Regel um das Vielfache. Und auch im Pflegefall reicht die gesetzliche Absicherung bei Weitem nicht aus.

„Drei Policen sollte daher jeder in seinem Versicherungsordner abheften: eine Privathaftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Pflegezusatzversicherung“, sagt Thorsten Prigge, Geschäftsstellenleiter der HUK-COBURG in Hamburg: „Denn diese Versicherungen sichern gegen existenzielle Risiken ab, die schnell ein Vielfaches des eigenen Vermögens betragen können.“

Mit dieser Einschätzung ist Prigge nicht allein. So folgerte Finanztest in der Ausgabe 12/2014: „Eine private Haftpflichtversicherung benötigt jeder. Schon kleine Fehler können sonst den finanziellen Ruin bedeuten.“ Und in Ausgabe 07/2017 stellte die Zeitschrift Finanztest fest: „Wenn Sie von Ihrer Arbeitskraft leben, sichert Sie eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung am besten gegen die finanziellen Folgen ab, falls Sie nicht mehr arbeiten können.“

Der Bund der Versicherten wiederum bemerkte, dass auch der Pflegefall die eigene Existenz bedrohen kann und die gesetzliche Pflegeversicherung privat ergänzt werden sollte. So heißt es in einem Merkblatt vom 1. März 2017: „Die Pflegepflichtversicherung ist eine Teilleistungs-Versicherung und deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten im Pflegefall ab. Darüber hinaus benötigte Leistungen können mit einer Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden.“
 

Eine betriebliche Altersvorsorge senkt die Steuerlast Image 1
                                                     Unser Stellenportal für Hamburg und Umgebung
Weitere Artikel