Anzeige
Themenwelten Bergedorf
Immobilien 10/2019

Haus oder Wohnung?

Wer plant, in die eigenen vier Wände zu ziehen, muss sich grundsätzlich zunächst mal zwischen einer Wohnung und einem Haus entscheiden.

Quelle: LBS Markt für Wohnimmobilie 2019
Quelle: LBS Markt für Wohnimmobilie 2019
Beide Wohnformen punkten jeweils in unterschiedlichen Bereichen – je nach den individuellen Lebensentwürfen und Bedürfnissen der zukünftigen Bewohner. Die Finanzierungsbedingungen für Wohneigentum sind aufgrund des anhaltenden Zinstiefs günstig. Ein Großteil der Mieter träumt daher vom Sprung ins eigene Zuhause: Laut einer Umfrage von Statista wollen knapp 64 Prozent der Befragten am liebsten in einer eigenen Immobilie leben. Dabei stellt sich zunächst die Frage: Soll es das klassische Eigenheim oder lieber eine Eigentumswohnung sein? Letztere gewinnt als Alternative zum Haus zunehmend an Beliebtheit: Aktuell besitzen 21 Prozent der Deutschen Eigentum auf der Etage, vor 20 Jahren waren es noch 13 Prozent, wie der aktuelle LBS-Markt für Wohnimmobilien zeigt.

„Bei der Entscheidung für Haus oder Wohnung hilft es, sich selbst einige wichtige Fragen zu beantworten“, rät Joachim Klein von der LBS. „Ist Nachwuchs geplant? Wünsche ich mir einen Garten oder reicht ein Balkon? Will ich zentral leben oder lieber ruhig und ländlich?“
  
Individuell gestalten

Ein Haus bietet in der Regel mehr Platz und Flexibilität. Gerade für Familien ist das ideal, denn sie können ihr Zuhause ganz nach ihren Wünschen und individuellen Bedürfnissen gestalten. Eine Eigentumswohnung punktet hingegen häufig mit urbaner Lage. „Das ist sowohl für junge Menschen ohne Kinder, die gerne zentral oder nahe ihrem Arbeitsplatz wohnen wollen, attraktiv. Aber auch für Ältere, die auf eine gute Infrastruktur angewiesen sind“, so Klein.

Vorausschauend planen

Darüber hinaus sind die Anschaffung und der Unterhalt im Vergleich zum Haus in vielen Fällen günstiger, da sich die Kosten für Gebäude und Grundstück auf mehrere Eigentümer verteilen. Auch größere Renovierungen und Instandhaltungen werden von der Gemeinschaft getragen. Gleichzeitig sind Wohnungsbesitzer in puncto Flexibilität und Entscheidungsfreiheit stärker eingeschränkt, weil alle Maßnahmen, die nicht ausschließlich die eigene Wohnung betreffen, immer mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden müssen.
  
„Wer eine Immobilie erwerben oder bauen möchte, sollte die Finanzierung vorausschauend planen. Ein solider Mix mit mindestens 20 Prozent Eigenkapital ist dabei das A und O“, so der LBS-Experte. Wichtig ist es, frühzeitig ein finanzielles Polster zu bilden. „Ein Bausparvertrag eignet sich dafür besonders gut. In der Ansparphase können Bausparer durch regelmäßige Einzahlungen die Eigenkapitalbasis stärken und zugleich von staatlichen Förderungen profitieren. Zudem haben sie Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu den bei Vertragsbeginn festgelegten Konditionen.“

Eigentumswohnung: Das muss man wissen

Wer eine Wohnung kauft, der erwirbt in der Regel eine Immobilie mit geteilten Rechten und Pflichten. Diese Begriffe und ihre Bedeutung sollten Kauf interessierte kennen.
  

Wohnungseigentümergemeinschaft Beim Kauf einer Wohnung wird man automatisch zum Miteigentümer der gesamten Immobilie und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese entscheidet gemeinsam in der jährlichen Eigentümerversammlung über Veränderungen, die die Immobilie betreffen. Das können zum Beispiel Renovierungsarbeiten am Dach oder an der Fassade sein. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer innerhalb einer Hausgemeinschaft werden über das Wohneigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Sondereigentum
Zum Sondereigentum zählen alle Bereiche, die ausschließlich dem einzelnen Eigentümer gehören. Er darf darüber frei entscheiden und Veränderungen vornehmen, ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen zu müssen. Grundsätzlich gilt die eigene Wohnung als Sondereigentum, aber auch Kellerabteile und feste Pkw-Stellplätze gehören dazu.

Gemeinschaftseigentum
Unter das Gemeinschaftseigentum fallen alle allgemein zugänglichen Bereiche eines Objekts. Sie gehören allen Wohnungseigentümern gemeinsam, weshalb Veränderungen von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden müssen und die anfallenden Kosten aufgeteilt werden. Gemeinschaftseigentum sind unter anderem Außentüren, Aufzüge, Balkone, die Fassade und das Treppenhaus.

Teilungserklärung
In der Teilungserklärung ist geregelt, welche Gebäudebereiche zum Sonder- und zum Gemeinschaftseigentum gehören. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ist somit für alle Wohnungseigentümer rechtlich bindend.

Gemeinschaftsordnung
Eine Gemeinschaftsordnung wird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungsbesitzer. Festgehalten werden darin unter anderem die Stimmrechtsverteilung, Anteile bei Kostenübernahmen oder Sondernutzungsrechte beispielsweise für Gärten oder Terrassen.

Wir haben, was Sie suchen.
Weitere Artikel