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Themenwelten Bergedorf
Immobilien 09/2019

Wie viel Immobilie darf es sein?

Was ist zu beachten, damit das Haus oder die Wohnung langfristig finanzierbar ist?

Rechenbeispiel: Oft ist die monatliche Rate für eine Immobilienfinanzierung nicht höher als die Miete. Foto: Gina Sander
Rechenbeispiel: Oft ist die monatliche Rate für eine Immobilienfinanzierung nicht höher als die Miete. Foto: Gina Sander
Ein eigenes Zuhause ist für viele Menschen ein Lebensziel. Trotz der Preisanstiege der vergangenen Jahre – besonders in Hamburg – ist die monatliche Rate für eine Immobilienfinanzierung oft nicht höher als die Miete. Das liegt am historisch günstigen Zinsniveau. Wie viel Immobilie sich Bauherren und Käufer leisten können, muss aber im Einzelfall sorgfältig ermessen werden.

Förderungen nutzen

Die Rate für eine Finanzierung kann in der Regel mindestens so hoch sein wie die bisherige monatliche Kaltmiete. Gibt es darüber hinaus finanziellen Spielraum, ist auch eine höhere Rate möglich. Aber Vorsicht! Die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt sollten sorgfältig gegenübergestellt werden, um zu ermitteln, wie groß der Spielraum tatsächlich ist. Ebenso sollten staatliche Förderungen wie Wohn-Riester oder das Baukindergeld berücksichtigt werden. Diese können bei einer Immobilienfinanzierung Vorteile von mehreren Zehntausend Euro bringen.
  
Nebenkosten berücksichtigen

Zusätzlich ist zu prüfen, wie viel Eigenkapital für den Immobilienkauf zur Verfügung steht. Der Anteil sollte etwa 20 Prozent der Investitionssumme betragen, empfiehlt die LBS. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie noch Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar oder Makler anfallen. Diese Aufwendungen können bei etwa zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises liegen, das unterscheidet sich je nach Bundesland. Außerdem sollte noch etwas Spielraum für zusätzliche Anschaffungen bestehen – etwa für Möbel, Kamin, Gartengestaltung oder andere Ausstattungswünsche.

RECHTLICHES

Grunderwerbsteuer für die Küche?

Dürfen Immobilienerwerber bewegliche Gegenstände aus dem Verkaufspreis herausrechnen?

Wie viel Immobilie darf es sein? Image 1
Wenn Verkäufer und Käufer einer Immobilie im notariellen Kaufvertrag eine bestimmte Summe für mitveräußerte bewegliche Gegenstände vereinbaren, dann kann dieser Betrag im Regelfall bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden. So urteilte nach einer Meldung des Infodienstes Recht und Steuern jetzt ein Gericht.

Der Fall: Der komplette Kaufpreis für ein Einfamilienhaus betrug 392.500 Euro. Darin enthalten waren laut Vertrag eine im Objekt befindliche Einbauküche und eine Markise, die zusammen mit 9500 Euro veranschlagt wurden. Auf diesen Betrag wollte der Käufer keine Grunderwerbsteuer bezahlen, denn die Übernahme dieser beweglichen Gegenstände, so sein Argument, habe ja nichts mit dem Grunderwerb zu tun. Das zuständige Finanzamt war nicht einverstanden und vermutete eine absichtlich in die Höhe getriebene Ablöse, um die fälligen Steuern reduzieren zu können.

Im Urteil wurde angeführt, dass das Finanzgericht keine Hinweise auf eine versuchte Umgehung der Steuer entdeckt habe. Unstreitig seien besagte Gegenstände mitveräußert worden, es handle sich um erkennbar werthaltige Objekte und es gebe keine Anhaltspunkte für eine Unangemessenheit des Preises. Der Fiskus, so die Richter, hätte schlüssig darlegen müssen, warum er die Verkaufspreise nicht für realistisch hält. Zudem hätten Küche und Markise nur 2,42 Prozent des gesamten Verkaufspreises ausgemacht.

(Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 5 K 2938/16)

Vorteil Zinstief

Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank erschwert die Altersvorsorge. Denn wer Geld für später zurücklegt, kann derzeit nur mit geringen Erträgen rechnen. Einen Ausweg bietet die Altersvorsorge mit einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung

Ungefähr zwei Drittel der Deutschen – genau sind es 64 Prozent – sehen hierin die beste Altersvorsorge, wie mit einer Studie von Kantar TNS ermittelt wurde. Der Vorteil für Immobilienfinanzierer: Sie profitieren jetzt von historisch günstigen Kreditzinsen. Und im Ruhestand, wenn das Eigenheim abbezahlt ist, können sie mietfrei leben. Sorgen über Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen müssen sie sich nicht mehr machen. Der Staat unterstützt Menschen auf dem Weg in die eigenen vier Wände mit der Wohn-Riester-Förderung. Diese kann Vorteile von mehreren Zehntausend Euro bringen.

Jeder förderberechtigte Erwachsene, der Wohn-Riester nutzt, erhält 175 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat. Das gilt für diejenigen, die Eigenkapital für eine selbstgenutzte Immobilie ansparen, genauso wie für diejenigen, die ihr Darlehen abzahlen. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro, für ab 2008 Geborene sind es sogar jeweils 300 Euro. Eine vierköpfige Familie kann also jedes Jahr fast 1000 Euro allein an Zulagen erhalten. In vielen Fällen kommen noch Steuervorteile dazu. Das alles trägt dazu bei, dass der Immobilienkredit schneller abbezahlt werden kann.

Mittlerweile können auch Immobilienbesitzer, die schon vor 2008 ihr Haus oder ihre Wohnung erworben haben – also bevor es Wohn-Riester überhaupt gab, von der Förderung profitieren. Bei einer Anschlussfinanzierung können sie nun auch Wohn-Riester einbinden.


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