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20.10.2017 / Energie

Verbraucherzentrale informiert über Zuschüsse zur energetischen Sanierung

Die Verbraucherzentrale hilft, Förderprogramme für energetische Sanierungen von Wohngebäuden zu finden und so Geld zu sparen Foto: Pixabay
Die Verbraucherzentrale hilft, Förderprogramme für energetische Sanierungen von Wohngebäuden zu finden und so Geld zu sparen Foto: Pixabay

Auf Gebäude entfallen knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. Die Einsparung von Energie in diesem Bereich bietet daher ein enormes Potenzial, um die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten zu verringern und die Klimaschutzziele zu erreichen. Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die EnEV gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden; ihre Vorgaben beziehen sich außer auf die Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Die EnEV trägt somit wesentlich dazu bei, ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und die Heizkosten zu reduzieren.

Allerdings ist eine energetische Sanierung nicht immer ganz günstig. Aber es gibt Hilfe. In Deutschland stehen umfangreiche öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Wem eine Komplettsanierung zu teuer ist, der kann zunächst nur einzelne Bereiche seines Zuhauses energetisch auf Vordermann bringen. Dabei kann er über die Einzelmaßnahmenförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse profitieren.

Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, die keine Komplettsanierung planen, sondern zunächst einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, sind die KfW-Förderprogramme 152 und 430 interessant. Carina Vogel, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, sagt: „Diese Programme fördern bestimmte Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete entweder mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Energieeffizienz des Wohnraums über gesetzliche Anforderungen hinaus verbessert wird.“

Förderfähige Einzelmaßnahmen im Sinne der Programme sind die Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung und Optimierung einer Heizungsanlage. Hinzu kommen zwei Maßnahmenpakete: das Heizungspaket, das den Austausch der Heizungsanlage sowie die Optimierung des Wärmeverteilsystems umfasst, und das Lüftungspaket, das den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage mit mindestens einer Maßnahme für eine effizientere Gebäudehülle kombiniert, also zum Beispiel neuen Fenstern oder einer besseren Dämmung.

„Mit den Krediten kann nicht nur die volle Höhe der Kosten finanziert werden, sondern es muss nur die um einen 7,5-prozentigen Tilgungszuschuss reduzierte Kreditsumme zurückgezahlt werden. Wer lieber den Zuschuss wählt, erhält bei den Einzelmaßnahmen zehn Prozent der Kosten, bei den Maßnahmenpaketen sogar 15 Prozent“, erläutert Carina Vogel. Anerkannt werden bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Unter Umständen bietet sich überdies eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen an. Wichtig ist, dass die Förderung immer vor Beginn der Maßnahme beantragt werden muss.

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, gewährt Zuschüsse. Diese werden zum Beispiel für moderne Heizungsanlagen gezahlt. Auch darüber kann die Verbraucherzentrale Auskunft geben.

Die Verbraucherzentrale ermuntert Verbrauchern, sich zunächst beraten zu lassen. Bei einer Energieberatung wird geklärt, ob eine Dämmung oder andere Maßnahmen überhaupt in Frage kommen und nötig sein können. Es gibt Empfehlungen für weitere sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.

Unter der deutschlandweiten Telefonnummer 0800/809 80 24 00 können sich Interessierte für ein Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale anmelden. Die Beratung gibt es ab fünf Euro, für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

In Schleswig-Holstein findet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in zahlreichen Städten statt. Im Kreis Pinneberg kann man sich in diesen Städten beraten lassen: Elmshorn, jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14.45 bis 17.45 Uhr in der Stadtbücherei, Königstraße 56 (Anmeldung: 04121/23 14 56 oder 040/523 84 55) und Pinneberg, jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 14.30 bis 18.15 Uhr im Raum 200 des Pinneberger Rathauses, Bismarckstraße 8 (Anmeldung: 04101/21 12 27).

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und hilft auch bei dem Thema Stromsparen. (kuk)

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