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Versicherungslücken bei der Mobilität auf Zeit vermeiden

Carsharing ohne Kostenfalle

Einfach per Smartphone ein Auto buchen und elektrisch losbrausen Foto: djd/www.carassure.de/Getty Images/Volodymyr Kalyniuk

STORMARN Bei vielen Fahrzeugen handelt es sich genau genommen um „Standzeuge“, die nur alle paar Tage mal bewegt werden. Und je mehr Aufgaben im Homeoffice erledigt werden, desto seltener wird das Auto überhaupt noch benötigt. Die Folge: Viele verzichten mittlerweile auf ein eigenes Kfz oder schicken zumindest den Zweitwagen in Rente - und entscheiden sich stattdessen für Mobilität auf Zeit.

Carsharing wird nicht nur in den Großstädten immer beliebter. Laut Statista waren zu Jahresbeginn 2021 bundesweit bereits 2,87 Millionen Nutzer bei den verschiedenen Anbietern registriert. Das sind fast 600.000 mehr als ein Jahr zuvor. Vor allem Elektroautos sind als Sharing-Fahrzeuge immer stärker gefragt - das Autofahren auf Zeit und die umweltfreundliche Mobilität mit erneuerbaren Energien passen gut zusammen.

Hinzu kommt ein weiterer Vorteil des Carsharing: Die Kunden zahlen nur für die Zeit, in der sie das Fahrzeug tatsächlich benötigen.

Die Carsharingdienste werben mit hoher Flexibilität, einfacher Buchung per Smartphone und bei Elektroautos mit klimafreundlicher Mobilität, nicht nur in der Stadt.

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten die Nutzer allerdings auf mögliche versteckte Kosten achten. Was passiert zum Beispiel, wenn man einen Unfall verursacht? Die Haftpflichtversicherung, die für Schäden an anderen Fahrzeugen aufkommt, ist in den Mietgebühren bereits enthalten. Für Beulen und Lackkratzer am eigenen Gefährt hingegen werden Selbstbeteiligungen von bis zu 1.500 Euro fällig.

Eine Verringerung dieses Betrags ist häufig gar nicht möglich - und wenn, dann nur zu hohen Zusatzkosten. Eine Alternative stellen spezielle Versicherungsangebote wie von Carassure dar.

Im Fall der Fälle übernehmen sie die Selbstbeteiligung. Der Schutz gilt zwölf Monate lang für jede Nutzung. Das lohnt sich noch mehr, wenn die Verbraucher über das Jahr hinweg bei unterschiedlichen Carsharing-Anbietern buchen.

Risiken im Schadensfall ausschließen

Der Zusatzschutz übernimmt nicht nur die Selbstbeteiligung bei eigenverschuldeten Schäden. Zusätzlich sind die Kunden vor Regressforderungen der Kfz-Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit bis zu einer Höhe von 5.000 Euro abgesichert.

Unter www.carassure.de gibt es mehr Informationen zum Angebot, das ebenso für Mietfahrzeuge oder in verschiedenen Kombipaketen online abschließbar ist. (djd)


Strafe online ermitteln

Bußgeldrechner im Netz macht es möglich

STORMARN Im Straßenverkehr gibt es viele Verstöße, für die Autofahrer zur Verantwortung gezogen werden, sei es eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn oder ein nicht eingehaltener Abstand zum Vordermann. Wird man dann geblitzt oder angehalten, kreisen die Gedanken um das bevorstehende Strafmaß. Welches Bußgeld oder wohlmöglich Punkte werden fällig oder droht ein Fahrverbot?

In solchen Fällen bietet sich der Bußgeldrechner als Hilfe an. Dieser wurde für unterschiedliche Verstöße konzipiert und errechnet die jeweilige Strafe, mit der zu rechnen ist.

Einfach das entsprechende Thema auswählen und das mögliche Vergehen auswählen. Am Ende wird die zuerwartende Strafe angezeigt. Sollte ein Fahrverbot auf den begangenen Verstoß folgen, verrät das Programm auch für wie lange die Fahrerlaubnis abgegeben werden muss. Auf der Internetseite www.bussgeldkatalog.de geht es zum Onlinerechner. (pt)


Firmenwagen und die Steuer

STORMARN 11 Prozent aller PKW in Deutschland sind Firmenwagen. Damit fährt ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitnehmer einen Dienstwagen. Hinzu kommen noch diejenigen, die ihren Privatwagen für Dienstfahrten nutzen. Für alle lohnt sich das Führen eines Fahrtenbuchs, um Steuern zu sparen. Der Aufwand rentiert sich: Die Steuerersparnis kann bis zu 1.000 Euro pro Jahr betragen.

Achtung geldwerter Vorteil! Der geldwerte Vorteil ist eine (Sach-)Leistung des Arbeitgebers, die er dem Arbeitnehmer zuzüglich zum Gehalt anbietet.

Wie wird die Privatnutzung und damit die Steuerhöhe ermittelt? Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Die angenommene Kfz-Privatnutzung wird pauschal nach der 1-Prozent-Regelung besteuert. Das macht wenig Arbeit, aber kann unterm Strich richtig teuer werden. 2. Die Lohnenswerte: Per Fahrtenbuch werden die Dienst- und Privatfahrten festgehalten und gegenüber dem Finanzamt dokumentiert. Wichtig ist in jedem Fall, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wird.

Weitere Tipps sowie einen kostenlosen Fahrtenbuch-Guide sind unter www.avery-zweckform.com zu finden. (spp-o)

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