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Alte Kamine müssen jetzt geprüft werden

Heizen mit Holz ist beliebt, allerdings sollte die Feuerstätten auf den neusten technischen Stand gebracht werden Foto: Pixabay 
Heizen mit Holz ist beliebt, allerdings sollte die Feuerstätten auf den neusten technischen Stand gebracht werden 
Foto: Pixabay 
Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin am ende dieses Jahres womöglich das Aus. Die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (kurz: 1. BImSchV) besagt, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typ-Prüfung vor dem Jahr nur dann weiter betrieben werden dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten. Also sollte man seine Anlage nachrüsten, austauschen oder im schlimmsten Fall stilllegen.

Sind die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid überschritten, so der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik, sollte die Feuerstätte mit einer Minderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues Gerät ausgetauscht oder aber bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden. Immerhin ist der Ofen dann bereits mehr als ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Der Fachverband rät daher zu einer rechtzeitigen Modernisierung, die nicht nur dem Klima hilft, sondern auch die Heizkosten senkt und der Feuerstätte auch sonst zugute kommt.

Die letzte Frist hat der Gesetzgeber zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Dann sind alle Geräte betroffen, deren Prüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 erfolgte. Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die noch strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV. Das Jahr der Zulassung steht jeweils auf dem Typschild.
 
Wer unsicher ist, kann selbstverständlich auch seinen Schornsteinfeger zu Rate ziehen. Außerdem stehen moderne Feuerstätten oder modernisierte Anlagen im Einklang mit nachhaltiger Forstwirtschaft. Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte erzielt. Moderne Geräte reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel.

Anders als bei fossilen Brennstoffen, zum Beispiel Öl oder Gas, wird beim Heizen mit Holz nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum zuvor während des Wachstums gebunden hat. Zudem ist Brennholz im Regelfall entweder Kronen- oder Stammholz. Es ist qualitativ schlechter gewachsen und für andere Verwendungen wie zum Beispiel dem Möbelbau nicht geeignet. Es fällt bei der notwendigen Durchforstung an. Und da in Deutschland die nachhaltige Forstwirtschaft praktiziert wird, wachsen gleichzeitig mehr jüngere Bäume nach. So trägt diese Form der heimischen Wärmeerzeugung nicht zum negativen Klimawandel bei. mra

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