Der Arztbesuch wird digitaler
Die medizinischen Daten sind immer griffbereit, die Krankmeldung wird digital verschickt – das ist nun keine Zukunftsmusik mehr. Doch wie funktionieren elektronische Patientenakte (ePA) und elektronische Krankmeldung (eAU) eigentlich? Das Ärztemagazin sprach mit Lena Dimde, Produktmanagerin für die ePA in der gematik. Die gematik kümmert sich insbesondere um die Konzeption und Zulassung der Anwendungen für die Digitalisierung der deutschen Gesundheitsversorgung.
Seit wann gibt es ePA und eAU?
„Seit Juli können Arztpraxen medizinische Dokumente wie Befunde und Laborberichte auf Wunsch der Versicherten in einer ePA ablegen. Bereits seit Januar stellen die Krankenkassen den Versicherten eine App bereit, mit der sie auf ihre Patientenakte zugreifen können. Die eAU startete zum 1. Oktober 2021.“
Wie komme ich an die ePA?
„Versicherte müssen die App ihrer Krankenkasse auf ihr Smartphone oder Tablet laden. Über die App können sie die Akte selbständig verwalten. Die ePA lässt sich aber auch ohne Smartphone oder Tablet nutzen. Die Versicherten können dafür beim Praxisbesuch ihrem Arzt oder ihrer Ärztin mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN den Zugriff auf die ePA erlauben und die Akte dann gemeinsam einsehen und bearbeiten. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.“
Gibt es die Akte für gesetzlich und privat Versicherte?
„Gesetzlich Versicherte können die ePA seit Januar 2021 nutzen. Privat Versicherten kann sie laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung ab Januar 2022 zur Verfügung stehen.“
Wer hat Zugriff auf meine elektronische Patientenakte?
„Die Versicherten führen die Akte selbst. Sie vergeben die Zugriffsrechte und entscheiden, welche medizinische Einrichtung ihre ePA einsehen kann und welche Dokumente von wem hochgeladen werden.“
Wie sicher sind die digitalen Daten?
„Alle Daten werden kryptografisch und geo-redundant verschlüsselt gespeichert. Nur die Versicherten und diejenigen, die sie dazu berechtigt haben, können die Dokumente einsehen. Die Akten sind in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Das ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur ein definierter Nutzerkreis Zugang hat. Die Server befinden sich in Deutschland und erfüllen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU.“
Wie funktioniert die elektronische Krankmeldung?
„Seit Oktober 2021 werden Schritt für Schritt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von der Arztpraxis direkt digital an die Krankenkasse übermittelt. Die gesetzlich Versicherten müssen die AU dann nur noch ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dafür erhalten sie einen Ausdruck von ihrer Arztpraxis. Ab Juli 2022 reicht es, wenn sich die Versicherten bei ihrem Arbeitgeber krankmelden. Die eAU kann das Unternehmen dann bei der zuständigen Krankenkasse abrufen. Für privat Versicherte ändert sich vorerst nichts.“ Marina Leunig