Anzeige
Themenwelten Bergedorf
Schönes Wohnen

Neues Hamburger Klimaschutzgesetz

Bestehende ÖLHEIZUNGEN dürfen weiter betrieben werden

Ölheizungen genießen weiterhin Bestandsschutz Foto: IWO
Ölheizungen genießen weiterhin Bestandsschutz Foto: IWO
HAMBURG Aufgrund der jetzt erfolgten Ergänzung des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen sich Eigentümer einer Ölheizung künftig auf neue Bestimmungen einstellen. Darauf weist das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hin. „Der Betrieb der bestehenden Anlagen ist davon jedoch nicht betroffen“, erklärt IWO-Geschäftsführer Adrian Willig, der zugleich Kritik an dem neuen Gesetz übt. „Die Energieversorgung zunehmend erneuerbar zu gestalten, ist grundsätzlich der richtige Weg. Die jetzt beschlossenen Technikverbote und Vorschriften für Eigenheimbesitzer sind jedoch falsch, denn auch ölbeheizte Gebäude haben langfristig eine klimaneutrale Perspektive.“

Konkret hat die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen, dass ab 2026 im Falle einer Heizungsmodernisierung keine neue Ölheizung, die mit fossilen Brennstoffen genutzt wird, mehr eingebaut werden darf. Härtefallregelungen sind ausgenommen. Bestehende Anlagen können aber auch darüber hinaus weiter betrieben werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum in Hamburg bis 2030 Fernwärme aus Kohleverbrennung eingesetzt werden soll, zugleich aber Eigentümer von Ölheizungen mit solch unverhältnismäßigen Vorgaben belastet werden“, meint Willig. Zumal auch Gebäude mit Ölheiztechnik die Klimaziele erreichen können: „Mit moderner Brennwerttechnik, der Einbindung von Solarenergie und dem künftigen Einsatz CO2-reduzierter Brennstoffe können die Treibhausgasemissionen massiv reduziert werden“, erklärt Willig.
 
Den Hamburger Ölheizungsbesitzern rät das Institut zu einer Modernisierung, solange noch die bisherige Technologieoffenheit gegeben ist. Dabei sei jedes Gebäude individuell zu betrachten. „In vielen Fällen ist der Einbau eines effizienten Öl-Brennwertgeräts die günstigste Maßnahme. Durch diese lassen sich bereits deutliche CO2-Einsparungen erzielen“, so Willig. Zudem lohne sich vielfach die Einbindung von Solarthermie oder auch Photovoltaik (PV). Der selbst erzeugte PV-Strom kann anteilig auch zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Ab dem 1. Juli 2021 wird die Einbindung erneuerbarer Energien, die mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs erzeugen, im Falle einer Heizungsmodernisierung sogar zur Pflicht in der Hansestadt. Diese Verpflichtung gilt im Übrigen für alle Energieträger, also beispielsweise auch bei der Modernisierung von Gasheizungen. (IWO, 2020)

In Hamburg gibt es derzeit rund 30.000 Ölheizungen. Bundesweit sind rund 5,4 Millionen Ölheizungen in Betrieb. Die meisten davon in eher ländlichen Regionen

Wir haben, was Sie suchen.
Weitere Artikel