Das verändert sich mit steigenden Heizkosten: Thorsten Hausmann aus Norderstedt im Abendblatt-Interview
Die Energiekosten, insbesondere die Gaspreise, sind stark gestiegen. Viele der von der Hausmann Hausverwaltung verwalteten Wohnanlagen werden durch eine Gasheizung beheizt. Die Energirlieferanten kündigen in vielen Fällen von sich aus die Verträge. Was bedeutet das für die Wohnungseigentümergemeinschaften? Verteuert sich damit das Hausgeld für den einzelnen Wohnungseigentümer?
Thorsten Hausmann: Die Lage ist wirklich dramatisch. Es werden von allen Lieferanten die bestehenden Verträge gekündigt, wenn sie nicht durch eine längere Laufzeit gebunden sind. Die neuen Preise, und damit meine ich die Bruttogesamtpreise, sind drei bis vier Mal so hoch wie die bisher gezahlten Konditionen. Ein Beispiel zeigt, dass sich der Nettoarbeitspreis statt 1,6 Cent auf bis zu 35 Cent pro Kilowattstunde erhöht hat.
Abendblatt: Was bedeutet das den jetzt für den einzelnen Wohnungseigentümer?
Thorsten Hausmann: Am Beispiel einer Wohnanlage in Hamburg-Hummelsbüttel bedeutet das: Die Heizkosten sind von jährlich 65.000 auf 260.000 Euro gestiegen. Für den einzelnen Wohnungseigentümer führt das je nach Verbrauch und Wohnungsgröße zu einer Erhöhung des Hausgeldes von 50 bis 70 Prozent.
Abendblatt: Wenn diese neuen Gaspreise ab Januar 2023 gelten, dann reichen die im laufenden Wirtschaftsplan angesetzten Beträge doch bei Weitem nicht aus. Was plant die Hausmann Hausverwaltung hier zu unternehmen?
Thorsten Hausmann: Wir sind im ständigen Dialog mit den Gaslieferanten, beobachten die Entwicklung der Gaspreise und die politischen Rahmenbedingungen. So können wir schnell auf eine veränderte Situation reagieren. Geplant ist, gleich zu Beginn des Jahres 2023 zu Eigentümerversammlungen einzuladen, um dann den neuen Wirtschaftsplan für 2023 mit den erhöhten Hausgeldzahlungen frühzeitig im Jahr zu beschließen. Ebenso alle anderen Maßnahmen, die sinnvoll sind, um den Energieverbrauch für Heizen und Strom zu diskutieren und zu beschließen. Die Jahresabrechnung für 2022 ist dann noch nicht fertig und wird den Eigentümern zu einem späteren Zeitpunkt zugeschickt und dann gemäß Paragraf 23, Absatz 3 Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), nach einem Absenkungsbeschluss auf der Eigentümerversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren genehmigt.
Abendblatt: Es bleibt Tatsache, dass sich die Hausgeldzuschläge für den einzelnen Wohnungseigentümer dramatisch erhöhen können.
Thorsten Hausmann: Leider wird das genauso sein. Und das Wort „dramatisch“ ist zutreffend. Das möchte ich kurz an einem Beispiel aufzeigen. In der von mir erwähnten Wohnanlage führt die Erhöhung der Heizungskosten von 65.000 auf 260.000 Euro dazu, dass für eine 85 Quadratmeter große Wohnung ein Hausgeld von mehr als 700 Euro ab Januar 2023 anfällt. Die Eigentümer haben nach 50 Jahren Selbstständigkeit eine Nettorente von 1400 Euro. Nach Abzug des Hausgeldes verbleiben nicht einmal 700 Euro. Damit sind sie unter dem von der Bundesregierung festgestellten Existenzminimum und somit verarmt.
Abendblatt: Was also tun?
Thorsten Hausmann: Leider wird dies kein Einzelfall bleiben. Es wird in anderen Wohnanlagen ähnliche Beispiele geben. Oftmals bleibt den Eigentümern nur der Verkauf ihrer Immobilie, um dann in eine Mietwohnung zu ziehen. Doch auch hier bleiben die Kosten für Heizung und Strom ähnlich hoch, und es ist zu bedenken, dass bis zum Lebensende eine Miete aus dem Kaufpreiserlös gezahlt werden muss. Und wie sich die Mieten entwickeln, ist heute noch nicht vorhersehbar.
Abendblatt: Es muss doch andere Lösungen geben. Viele wollen doch gar nicht in ein neues soziales Umfeld umziehen, oder?
Thorsten Hausmann: Stimmt, gerade ältere Wohnungseigentümer sind fest verwurzelt in ihrem jetzigen Wohnort, dort kennen sie die Nachbarn, haben ihre festen Einkaufziele, und die Ärzte sind dicht bei. Dazu kostet jeder Umzug Geld, und eine neue Wohnung muss erst noch renoviert werden. Aus diesem Grund verkaufen Wohnungseigentümer ihre Wohnung, können weiter ohne Mietzinszahlungen wohnen bleiben und erhalten darüber hinaus noch eine Barausschüttung. Sie haben dann nur noch die umlegbaren Heizungs- und Nebenkosten zu zahlen. Wir nennen es das „Hausmann-Wohnrechtmodell”. Der Eigentümer verkauft seine Wohnung, erhält eine Barauszahlung und das Recht, für einen vereinbarten Zeitraum weiterhin die Wohnung zu nutzen. Er hat zwar die umlegbaren Heizungs-, Betriebs-, und Nebenkosten zu zahlen, nicht aber die sonstigen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft anfallenden Kosten, zum Beispiel Reparaturen, Zuführung zur Instandhaltungsrücklage und auch keine von der WEG beschlossenen Umlagen. Gespräche führe ich persönlich, vertraulich und diskret. Rufen Sie mich unter der Telefonnummer an: 01523/138 68 16 und lassen Sie uns einen Termin bei mir im Büro oder bei Ihnen zu Hause vereinbaren. jor
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