Selbstbestimmt und abgesichert
Wer seine Bestattung selber regelt, sorgt dafür, dass auch später alles nach seinen Vorstellungen ablaufen wird–selbst wenn es niemanden mehr im Familien- oder Freundeskreis gibt, der eine Beisetzung gut und verlässlich organisieren kann.
Vielleicht möchte man sicherstellen, nahe des Wohnortes der Kinder beerdigt zu werden, oder man legt die Bestattungsart oder die Laufzeiten, Kosten und Pflege der zukünftigen Grabstätte fest. Dazu schließen die Vorsorgenden mit dem Bestatter ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem sämtliche Wünsche festgeschrieben werden können. Ein selbstbestimmt gestalteter Abschied entlastet die Angehörigen im Trauerfall seelisch und finanziell. Wer seine Bestattung frühzeitig bezahlt, kann zudem sein Geld vor dem Zugriff Dritter schützen. Denn gerade bei geringeren Einkommen besteht die Gefahr, dass sämtliche Rücklagen für Pflegeleistungen aufgebraucht werden und am Ende kein Geld mehr für eine angemessene Bestattung übrig ist.
In Deutschland haben trotz guter Beschäftigung Zehntausende Familien nicht genug oder kein Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19.200 Personen Geld für eine Bestattung von den Sozialämtern. Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener benötigt, muss sich zudem einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, je nach Kommune.
Wer dies vermeiden möchte, schützt seine Angehörigen mit einer Bestattungsvorsorge in Form eines Vertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG (einmalige Einzahlung, Teilzahlung möglich) oder einer Sterbegeldversicherung (wird in Raten angespart, Einmalzahlung möglich).
Vergleichsportale im Internet können aufgrund preislich starker regionaler Unterschiede bei den Fremdleistungen und der Bandbreite von Bestattungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikeln kaum zu einer Preistransparenz beitragen.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter empfiehlt, auf Grundlage detailliert ermittelter Kosten eine Bestattungsvorsorge über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG (oder im Fall einer Sterbeversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur) zu Lebzeiten abzuschließen. Der Bestatter vor Ort kann einen großen Teil der Erledigungen und Formalitäten abnehmen und die Hinterbliebenen bei vielen Entscheidungen unterstützen, indem er ihnen in Ruhe alle Möglichkeiten rund um Trauerfeier, Beisetzung und Vorsorge aufzeigt.
www.bestatter.de
Gedenkfeierstunde auf dem Neuen Friedhof
NIENDORF. Die evangelischen Christinnen und Christen gedenken am Sonntag, 20. November, dem Ewigkeitssonntag oder Totensonntag, ihrer Verstorbenen.
In den Sonntagsgottesdiensten werden die Namen aus dem zu Ende gehenden Kirchenjahr verlesen, und das Bestattungsinstitut Jürs und die Kirchengemeinde Niendorf veranstalten eine Andacht in der Kapelle auf dem Neuen Friedhof. Die besinnliche Gedenkstunde mit Pastor Daniel Birkner beginnt um 15 Uhr. Zur musikalischen Einstimmung spielt ab 14.30 Uhr auf dem Vorplatz der Kapelle der Posaunenchor der Kirchengemeinde Schnelsen. Seit 1903 gibt es den Neuen Friedhof an der Promenadenstraße, nachdem der Alte Friedhof von 1840 nicht mehr ausgereicht hatte. Die von der Familie Berenberg-Goßler gestiftete Kapelle auf dem Neuen Friedhof wurde 1906 eingeweiht und 1997/98 grundlegend renoviert. Entstanden ist der Gedenktag für die Toten im Jahr 1816 in Preußen. Vor der Adventszeit bildet der Ewigkeitssonntag den Abschluss des Kirchenjahres. (bk)