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Themenwelten Bergedorf
Recht & Steuern

Erwartung an gute Betreuung

Systemwechsel nötig. Eheleute und Angehörige mehr beteiligen

Eine gesetzliche Betreuung ist eine vertrauensvolle und verantwortungsvolle Aufgabe Foto: Gettyimages
Eine gesetzliche Betreuung ist eine vertrauensvolle und verantwortungsvolle Aufgabe Foto: Gettyimages
HAMBURG Hinter einer Betreuung steckt häufig ein menschliches Drama. Von einem Betreuer wird dann erwartet, dass er sich kümmert und die Betroffenen nicht allein lässt. Bei einem gerichtlichen Betreuer wird diese Erwartung nur zu häufig enttäuscht werden müssen. Denn seine gesetzlichen Aufgaben sind nicht die, die man erwartet. Enttäuschungen sind vorprogrammiert. Das beginnt schon mit dem Ablauf eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens, das für Außenstehende ein Buch mit sieben Siegeln ist und auch nicht erklärt wird. Es lässt die Betroffenen oft mit ungläubigem Staunen zurück, weil sie nicht glauben können, was Recht und Gesetz unter Betreuung verstehen. Dabei bilden Richter, Verfahrenspfleger, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Sachverständige und Berufsbetreuer gefühlt ein undurchsichtiges System und Angehörige bleiben außen vor.
  
Gerechter werden

Schon die Betreuerauswahl durch die Gerichte folgt keiner übergreifenden Logik. Im Vordergrund stehen dabei finanzielle Aspekte, eine optimale soziale Betreuung spielt nur eine ganz kleine Rolle. Ist ein Berufsbetreuer erst einmal bestellt, bestimmt er nahezu allein, wie er seine Arbeit erledigt. Dessen Pauschalvergütung ist jedenfalls kein Anreiz für soziale Zuwendung. Daher ist von allen Seiten zu hören, dass Betreuungsrecht müsse gerechter und sozialer werden.
  
Rechtsanwalt Peter R. Schulz Foto: privat
Rechtsanwalt Peter R. Schulz Foto: privat
Ziel eines künftigen Betreuungsrechts müsste daher ein Systemwechsel von einem Fürsorge- zu einem echten Teilhabeanspruch sein. Dazu gehört, dass schon bei der Einrichtung der Betreuung die Entscheidungen weder auf die Betreuungsbehörde noch auf Sachverständige verlagert werden. Ehegatten und Angehörige müssen endlich mehr beteiligt und die soziale Betreuung muss mehr in den Vordergrund gerückt werden. Kanzlei für Generationen

Rechte von Bahnreisenden

HAMBURG Wer mit der Bahn unterwegs ist, steht nicht rechtlos da, wenn sich die geplante Ankunft verspätet. Geregelt sind die Ansprüche in der EU-Fahrgastrechte-Verordnung, die seit 2009 in Kraft ist. Verzögert sich die Ankunft am Zielort um mindestens 60 Minuten, haben Fahrgäste danach ein Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Bei zwei Stunden Verspätung und mehr sind es 50 Prozent. Wurde eine Hin- und Rückfahrkarte gekauft, berechnet sich die Entschädigung auf Basis der Hälfte des insgesamt bezahlten Fahrpreises. Die Regelung gilt laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) auch für den Fall, dass die Verspätung auf höherer Gewalt beruht (Urteil vom 26.09.2013, Az.: C-509/11). Da der Fahrgast die Verspätung des Zuges nachweisen muss, raten ARAG Experten dazu, sich von der Eisenbahngesellschaft eine Bescheinigung über die Verspätung ausstellen zu lassen. Diese erhält man entweder beim Servicepersonal des verspäteten Zuges oder im Servicecenter der Eisenbahngesellschaft, wie etwa im DB Service Point. (wb)
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