Anzeige
Themenwelten Bergedorf
Haus & Technik

Mehr Information, mehr Ersparnis

Bessere Kontrolle des Energieverbrauchs dank fernablesbarer Zähler

Online die Energiekosten jederzeit im Blick: Mithilfe fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler sowie unterjähriger Informationen erleben Verbraucher bei der Heizkostenabrechnung keine unliebsame Überraschung. Foto: djd/Techem/Getty
Online die Energiekosten jederzeit im Blick: Mithilfe fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler sowie unterjähriger Informationen erleben Verbraucher bei der Heizkostenabrechnung keine unliebsame Überraschung. Foto: djd/Techem/Getty
Der Energieverbrauch in der Europäischen Union muss weiter sinken. Die Mitgliedsstaaten haben sich jährlich zur Reduzierung des Verbrauchs um 0,8 Prozent verpflichtet. Dazu soll auch die bereits Ende 2018 erfolgte Novellierung der EED beitragen, die in Deutschland eine Anpassung der Heizkostenverordnung zur Folge haben dürfte. Das wird Veränderungen für Vermieter und Mieter mit sich bringen.

Verbrauchserfassung per Funk

Mithilfe fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler sowie unterjährigen Informationen sollen gemäß EED zum Beispiel Mieter häufiger und besser ihren Energieverbrauch kontrollieren und optimieren können. Je einfacher die Ablesung dieser Verbräuche erfolgt, umso geringer ist der Aufwand dafür auf Mieterseite. Der Techem Service zur Fernerfassung des Wärmeverbrauchs etwa erspart Wohnungseigentümern oder Mietern lästige und kostspielige Vororttermine zur turnusmäßigen Verbrauchsablesung und erfüllt schon jetzt künftige EED-Vorgaben. Zentral verwaltete Ablesewerte ermöglichen es Mietern, sich regelmäßig per App, Web-Portal oder über andere Kommunikationswege über ihren aktuellen Heizenergieverbrauch zu informieren - nicht nur einmal jährlich in Form der Heizkostenabrechnung. Diese selbst kann so zudem problemloser und schneller erstellt werden. Unter www.techem.de gibt es Informationen über die unkomplizierte Erfassung des Energie- und Wasserverbrauchs.
  
Gesetzliche Vorgaben

Die EED sieht vor, dass Verbraucher zunächst mindestens zweimal jährlich, auf Anfrage vierteljährlich, über ihren aktuellen Energieverbrauch benachrichtigt werden müssen, wobei es die Vorgaben zur Ausstattung und Informationspflicht nach der EED sowie Datenschutzvorgaben zu erfüllen gilt. Im Zuge dessen sollen ab dem 25. Oktober 2020 neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar und kosteneffizient durchführbar ist. Ab dem 1. Januar 2022 sieht die EED eine mindestens monatliche Verbrauchsinformation vor, sofern eine Wohnung mit fernauslesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet ist.
  
Spätestens zum 1. Januar 2027 sollen alle bisher installierten Zähler entsprechend nachgerüstet oder ersetzt werden. Der Energiedienstleister Techem aus Eschborn übernimmt dies für seine Kunden und unterstützt Hausverwalter, Wohnungsunternehmer und Vermieter bei der Umstellung. Der Service hat klare Vorteile: Bei Auszug eines Mieters oder dem Verkauf einer Wohnung lassen sich die Verbrauchswerte zeitnah und fehlerfrei erfassen. Der Nutzer und Mieter wiederum kann bei hohen Verbrauchswerten umgehend nach Einsparpotenzialen suchen und erlebt am Jahresende bei der Heizkostenabrechnung keine unliebsame Überraschung. (djd)
  

Wir haben, was Sie suchen.
Weitere Artikel