Jeder Autofahrer in Deutschland hat eine Kfz-Versicherung. Wechseln kann man sie in vier Fällen: 1. Ablauf der Vertragszeit: In der Regel muss man seine Versicherung bis spätestens 30. November kündigen. 2. Fahrzeugwechsel: Anschaffung eines anderen Autos während der Vertragslaufzeit. 3. Beitragserhöhung. Allerdings nur, wenn diese nicht aufgrund einer Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt ist. 4. Schadenfall: Auch dann steht Versicherungsnehmern ein außerordentlicher Wechsel zu. Einbeziehen in die Wechselüberlegungen sollte man auch die Zusatzleistungen eines Anbieters. Bei der Kfz-Versicherung der Nürnberger Versicherung etwa steht die Kundenkarte allen Versicherungsnehmern in Form eines digitalen Passes zur Verfügung. Mehr Infos gibt es unter www.nuernberger.de
(djd)
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