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Steuerliche Entlastung bei Pflege von Angehörigen

Pflegende Personen erhalten steuerliche Entlastung Symbolfoto: GettyImages

HAMBURG Die Pflege von Angehörigen ist zweifelsohne eine emotionale Ausnahmesituation. Darüber hinaus führen die Pflege und die Betreuung von Angehörigen oftmals zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Durch die steuerliche Anrechnung von Kosten kann jedoch eine Milderung eintreten. „Der Fiskus hat die Beteiligung an diesen Kosten ab dem Veranlagungszeitraum 2021 erhöht und entlastet dabei sowohl die Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Personen steuerlich“, erläutert die Steuerberaterkammer Hamburg.

Wer sich entscheidet, Angehörige selbst zu pflegen, kann alternativ zu den außergewöhnlichen Belastungen in seiner Steuererklärung den sogenannten Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Es lohnt sich, die verschiedenen Optionen der steuerlichen Entlastung von Pflegekosten zu prüfen. Um die beste Variante zu ermitteln, sollten Steuerprofis herangezogen werden. (wb)

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