Anzeige
Themenwelten Bergedorf
Gut zu wissen: Rechte und Pflichten rund um den Urlaub

Erholung steht jedem zu

Der Anspruch auf Urlaubstage ist gesetzlich geregelt Foto: djd/AUB/ marcus_hofmann - stock.adobe.com

HAMBURG Erholung tut gut. Für diesen Sommer dürften viele Familien die erste Reise seit Langem planen. Arbeitnehmer haben ein Recht auf diese Auszeit, schließlich soll Urlaub dem Erhalt der eigenen Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit dienen. Rechte und Pflichten sind im Bundesurlaubsgesetz beschrieben. Der Mindestanspruch auf Erholung beträgt für alle, die fünf Tage pro Woche arbeiten, insgesamt 20 Arbeitstage pro Jahr.

Meist wird jedoch mehr Urlaub gewährt, geregelt ist dies in Tarifverträgen sowie im individuellen Arbeitsvertrag. Bei Teilzeitmitarbeitern wird der Anspruch entsprechend reduziert, abhängig von ihren üblichen Arbeitstagen pro Woche. Das Gesetz gibt auch vor, dass Beschäftigte den Urlaub grundsätzlich im laufenden Jahr nehmen sollten. Resturlaub kann übertragen und bis 31. März des Folgejahres genutzt werden. „Aber auch danach verfällt Urlaub nicht automatisch – sondern nur, wenn der Arbeitgeber zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hat“, erklärt Rainer Knoob von der unabhängigen Arbeitnehmervertretung AUB e. V. Gar nicht selten passiert es, dass Mitarbeiter ausgerechnet im Urlaub erkranken. „Wichtig ist es in diesem Fall, sich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt zu kümmern. Dann kann der Urlaub später nachgeholt werden“, so Knoob weiter. Ein genehmigter Urlaubsantrag kann vom Chef nicht ohne Weiteres widerrufen werden. „Eine Urlaubssperre ist nur innerhalb sehr enger Grenzen möglich“, erklärt Experte Knoob. Strittig ist das Thema Kurzarbeit und Urlaub. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (November 2021, AZR 225/21) besagt, dass bei „Kurzarbeit null“ der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden darf. Arbeitnehmervertreter sehen dies kritisch. (djd)

Weitere Artikel