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Die Kinder des länger lebenden Ehepartners sind im Vorteil

Erben in der Patchworkfamilie

Wer will, dass alle etwas erben, vom Ehepartner über die Kinder und Stiefkinder, sollte mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars ein Testament aufsetzen Foto: pixabay

Heutzutage ist es nicht mehr ungewöhnlich, wenn ein Paar mit Kindern aus früheren Beziehungen zusammenlebt. In unbeschwerten Zeiten funktioniert die Konstellation von Partnern und Kindern unterschiedlicher Herkünfte oft problemlos. Doch was geschieht, wenn einer der Partner stirbt? Das gesetzliche Erbrecht ist an der traditionellen Familienform orientiert, die aus einem verheirateten Ehepaar mit gemeinsamen Kindern besteht. Mitglieder einer Patchworkfamilie sollten sich deshalb mit der Erbfolge auseinandersetzen. Denn wer das Erbe nicht dem Zufall überlassen, sondern nach den eigenen Wünschen gestalten möchte, muss handeln.
 

Stiefkinder per Gesetz vom Erbe ausgeschlossen

Nach der gesetzlichen Erbfolge können nur leibliche und adoptierte Kinder das Erbe oder den Pflichtteil beanspruchen. Stiefkinder hingegen erben nichts. Bei Ehepartnern, die beispielsweise je ein Kind aus einer früheren Beziehung mitgebracht und jeweils ein Hausgrundstück im Wert von 100.000 Euro besitzen, ergibt sich nach der gesetzlichen Erbfolge eine ungleiche Aufteilung des Nachlasses. Das Kind des zuerst versterbenden Elternteils erbt einen halben Anteil. An den überlebenden Ehegatten fällt ebenfalls ein halber Anteil, den er zusammen mit seinem Hausgrundstück an sein leibliches Kind weitervererbt. In diesem Fall erhält also ein Stiefkind wertmäßig 50.000 Euro und das andere 150.000 Euro.
 

Alle Kinder gleichstellen

Soll das Stiefkind gleichberechtigt zum eigenen Kind erben, können Ehepaare entsprechende Regelungen in einem gemeinschaftlichen Testament festhalten. Das Berliner Testament ermöglicht Ehegatten, sich gegenseitig als Alleinerben und alle Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben einzusetzen. Diese Möglichkeit sollte allerdings durch Pflichtteilsverzichtserklärungen der Kinder abgesichert werden. Denn, wenn ein Partner verstirbt und der Nachwuchs seinen Pflichtteilsanspruch einfordert, kann der überlebende Partner in eine finanzielle Notlage geraten. Ist das Paar nicht verheiratet, können mittels Einzeltestamenten oder eines notariellen Erbvertrags Vorkehrungen getroffen werden. Auch eine Adoption kann ein Stiefkind in gleicher Weise wie ein leibliches Kind am Erbe teilhaben lassen.

Den Ehepartner absichern

Soll der überlebende Ehegatte vom Nachlass profitieren, das Stiefkind hingegen beim Tod des Erstversterbenden nicht am Vermögen teilhaben, bietet sich die Ausgestaltung der Vor- und Nacherbschaft an. Die Eltern setzen sich gegenseitig als Vorerben und die Kinder als Nacherben nur für das eigene Vermögen ein. Auch hier sollten die Kinder ihren Pflichtteilsverzicht erklären. Das eigene Kind kann auch als Vollerbe bestellt werden. Dies macht sich beispielsweise bezahlt, wenn ein Hausgrundstuck oder eine Eigentumswohnung vorhanden ist. Der überlebende Ehegatte kann dann etwa an der Wohnung ein Nießbrauchvermächtnis erhalten oder ihm wird ein Wohnrecht sowie weiteres Geldvermögen gewährt.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen, rät die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. kuk


Die Steuererklärung am eigenen PC erstellen

Wer aus Bequemlichkeit die Abgabe seiner Einkommensteuererklärung hinausschiebt oder ganz darauf verzichtet, verschenkt meist eine üppige Steuererstattung durch das Finanzamt – im Schnitt mehr als 1000 Euro. Gerade im Jahr 2020 dürfte vielen ein solcher „Geldsegen“ sehr gelegen kommen. Viel Aufwand ist dafür nicht nötig: Mit der richtigen Software kann man die Steuererklärung bequem selbst am heimischen PC erledigen.

Die WISO-Software von Buhl macht es besonders leicht, Daten für die Steuererklärung zu sammeln und zusammenzuführen. Viele Angaben liegen bereits digital vor, etwa beim Finanzamt. Die Funktion Steuer-Automatik ruft diese Daten ab. Das Ergebnis: eine automatisch ausgefüllte Steuererklärung. Zu den Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, zählen die jährliche Steuerbescheinigung des Arbeitgebers, Angaben zu Elterngeld, Riester oder Versicherungsbeiträgen. Damit keine Sparmöglichkeit ungenutzt bleibt, lassen sich Daten aus dem Girokonto in die Steuererklärung übernehmen. Etwa die Kosten für den Internetanschluss, den man auch beruflich nutzt. Oder das Bahnticket für die Dienstreise, das mit der Girocard bezahlt wurde. So vergisst man keine Ausgaben, mit denen sich Steuern sparen lassen. Mehr Infos gibt es unter www.steuer-web.de.

Ist alles erfasst, heißt es nur noch: klick und weg. Das Programm überträgt die Steuererklärung ans Finanzamt, ganz ohne Papier. Belege müssen nur auf Nachfrage nachgereicht werden. Ein weiterer Vorteil: Wer digital abgibt, hat die Erstattung meist schneller auf dem Konto. Um den digitalen Versand zu nutzen, identifiziert sich der Anwender einmalig vor der ersten Nutzung am Rechner oder per Smartphone mit seinem Personalausweis. Damit ist sichergestellt, dass das Nutzerkonto zu einer bestimmten Person gehört. djd/kuk


Digitalisierungsspezialisten für Steuerbeaterkanzleien

Die Corona-Krise katapultiert auch Steuerberater mit großen Schritten in die digitale Zukunft – das macht die Vorteile der Digitalisierung heute spürbarer denn je. Aktuell sind die Fülle von Anfragen und das reguläre Beratungsgeschäft bei knapper Personaldecke nur mit digitalen Prozessen zu meistern.

Dies ist aber auch eine Chance, nicht nur die eigene Kanzlei zukunftssicher aufzustellen, sondern auch den Mandanten zu zeigen, dass Steuerberater wertvolle Impulse zur Digitalisierung von Prozessen in Unternehmen leisten können. Der Bedarf an entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern, die den Steuerberater dabei unterstützen, von analogen zu digitalen Geschäftsabläufen zwischen Mandantenunternehmen und Kanzlei umzustellen, ist hoch. So legten die Delegierten der 102. Bundeskammerversammlung am 14. September 2020 in Berlin den Grundstein für eine neue Fortbildung und beschlossen, den Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) einzuführen, der im März 2022 startet.

Als nächste Schritte ebnen die Steuerberaterkammern den Weg für die neue Prüfung: Sie berufen Prüfungsausschüsse und schaffen unter anderem die Rechtsgrundlagen und weitere Voraussetzungen für die Erstellung der Aufgaben. Zeitgleich sind mögliche Anbieter gehalten, ein geeignetes Kursusprogramm vorzubereiten. Der FAIT ist eine neue Qualifikation im Bereich des Steuerwesens, die Interessierte durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erlangen können. Sie richtet sich an Steuerfachangestellte, die über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten. In der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung haben die Fachassistenten den notwendigen Überblick.

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