Drohende Steuererhöhung
GLINDE. Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 1.1.2023 mehr Steuern zahlen. Schuld daran ist das geplante Jahressteuergesetz 2022, über welches bereits im Bundestag debattiert wurde. Die geplante Steuererhöhung ist darin gut versteckt und wirkt sehr unauffällig: nicht die Steuersätze oder die Steuerfreibeträge auf Schenkungen oder Erbschaften werden verändert, sondern die Vorschriften für die Bewertung von Immobilien.
Dabei muss der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachten, wonach sich die Bewertung von Immobilien am Verkehrswert zu orientieren hat. Es handelt sich um eine notwendige Anpassung an die Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem Jahr 2021.
Die vermeindlich kleinen Anpassungen in den Bewertungsgrundlagen können jedoch für die Immobilienbewertungen enorme Auswirkungen haben.
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland schätzt, dass durch die gesetzliche Anpassung der Bewertungsgrundlagen ab 2023 ein Wertanstieg von „leicht bei 20 bis 30% erfolgen kann“. Bei gewerblich oder teilgewerblich genutzten Immobilien kann die Erhöhung sogar zu einer Verdoppelung führen. Wer also ohnehin über eine schenkungsweise Übertragung von Immobilien nachdenkt, könnte von einer Übertragung noch in diesem Jahr steuerlich profitieren.
Dabei kann der Schenker auch nach der Übertragung in der Immobilie wohnen bleiben. Das würde über ein im Grundbuch einzutragendes Wohnrecht abgesichert werden.
Sollte sich der Überlasser auch die spätere Vermietung der Immobilie vorbehalten wollen, etwa um nach Auszug seine Rente mit den Mieteinnahmen aufbessern zu wollen, kann er das mit einem Nießbrauchrecht im Grundbuch zu seinen Gunsten absichern lassen. Die Vereinbarung über ein solches Wohn- oder Nießbrauchrecht reduzieren den Wert der Schenkung um den fiktiv kapitalisierten Wert des vorbehaltenen Rechts.
Es sprechen aber nicht nur steuerliche Aspekte dafür, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Beispielsweise lassen sich mögliche Ansprüche Dritter, etwa Pflichtteilsberechtigter oder Sozialleistungsträger, vermeiden oder zumindest reduzieren. Für viele steht auch der Wunsch im Vordergrund, bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse zu schaffen und die Verantwortung für die Immobilie auf die nächste Generation zu übertragen.
Frühzeitige Vermögensübertragungen können unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten sinnvoll sein. Notare und auch Steuerberater beraten hierzu gerne. (pt)
Kanzlei Dr. Hemsen, Bowien und Kollegen
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Das ändert sich 2023
Renten-Zuverdienst und Wohngeld
Wie in jedem Jahr müssen sich die Deutschen auch 2023 auf diverse gesetzliche Änderungen einstellen. Zwei Maßnahmen werden besonders viele Bürgerinnen und Bürger betreffen:
1. Ab 2023 soll sich das Wohngeld von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro pro Monat verdoppeln. „Durch die Reform steigt die Zahl der berechtigten Haushalte zudem von 600.000 auf zwei Millionen“, so Rechtsanwalt Frank Preidel von der Kanzlei Preidel. Burmester in Hannover und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Angesichts stark gestiegener (Energie-)Kosten sollen Menschen mit geringem Einkommen dadurch entlastet werden.
2. Ab 2023 soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. (djd)