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Hamburg und der Bund unterstützen Arbeitnehmer/-innen, Selbstständige, Berufsrückkehrer/-innen und Studierende, die sich weiterbilden wollen, mit verschiedenen Angeboten

Hamburger Weiterbildungstipps: Qualifizierung mit Zuschuss

Berufliche Weiterbildung bringt weiter – in Karriere- als auch in persönlicher Hinsicht. Bei der Finanzierung greift der Staat in vielen Fällen unter die Arme Foto: Gettyimages

Aufstiegs-BAföG (AFBG): 

Damit fördert der Staat bundesweit und altersunabhängig Arbeitnehmer/-innen, Berufsrückkehrer/-innen und Selbstständige, die sich in mindestens 400 Unterrichtsstunden auf einen Fortbildungsabschluss als Handwerks- und Industriemeister(in), Erzieher(in), Techniker(in), Betriebswirt(in), Fachkaufmann bzw. -frau oder für eine der mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten. Auch Personen, die einen Bachelor-Abschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss haben, sowie Studienabbrecher und Abiturienten können unter Umständen AFBG erhalten. Das AFBG ist ein Mix aus Zuschuss und Darlehen. Maximal zwei Jahre lang werden monatliche Zahlungen für Lebensunterhalt und Lehrgangsgebühren geleistet.

Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS:

Er finanziert bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal 750 Euro) von Arbeitnehmer/-innen, wenn diese zwei der folgenden vier Kriterien erfüllen: Sie gehen mindestens 15 Stunden pro Woche einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Sie arbeiten in einem Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das weniger als 250 Beschäftigte hat. Sie sind geringfügig Beschäftigte (Minijobber). Sie erhalten in Hamburg aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt. Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens acht Stunden umfassen und von qualifizierten Anbietern mit entsprechenden Referenzen durchgeführt werden.

Selbstständige werden in gleicher Weise unterstützt, wenn sie mindestens drei der folgenden Anforderungen erfüllen: Sie leben oder arbeiten in Hamburg. Sie versteuern ihr Einkommen in Hamburg. Sie haben ihre Existenzgründung abgeschlossen. Sie erhalten aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt. Ihre selbstständige Tätigkeit ist ihre Haupteinnahmequelle.

Wer als Arbeitnehmer/-in in der Kreativwirtschaft beschäftigt ist oder in dieser Branche als (Solo-)Selbstständige(r) oder Kleinunternehmer/-in tätig ist und nicht mehr als 50.000 Euro im Jahr verdient, wird gefördert, wenn sie oder er an einem Coaching der Hamburg Kreativ Gesellschaft teilnimmt. Hier werden bis zu 90 Prozent der Kosten übernommen.

Infos unter www.weiterbildungsbonus.net

Bildungsurlaub:

In Hamburg können Angestellte in einem Zeitraum von zwei Jahren zusätzlichen bezahlten Urlaub beantragen, um sich weiterzubilden. Sowohl Kurse zur beruflichen und politischen Weiterbildung als auch Qualifizierungsmaßnahmen zum Ehrenamt sind nach dem Hamburger Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsurlaub anerkannt.

Infos unter www.bildungsurlaub-hamburg.de

Infos zu weiteren Förderungen wie Bildungsgutschein oder Meisterprämie Hamburg gibt es unter
weiterbildung-hamburg.de
www.hamburg.de/weiterbildung/


Teilqualifikation erhöht Jobchancen deutlich

Aktuelle Studie bestätigt Erfolg

Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass abschlussorientierte Weiterbildungsangebote wie die Teilqualifikationen (TQ) die Chancen auf eine sichere und besser bezahlte Beschäftigung spürbar erhöhen. Teilqualifikationen sind Kompetenzfelder eines Ausbildungsberufs bzw. einzelne Bausteine der Ausbildungsinhalte. Durch den Erwerb mehrerer TQs lässt sich nachträglich der Berufsabschluss erlangen.

Laut der Studie sind 72 Prozent der Arbeitnehmer/-innen bereits zwölf Monate nach Abschluss einer TQ in Beschäftigung. „Die TQ ist damit ähnlich erfolgreich wie eine zweijährige Umschulung. Da eine TQ aber nur zwei bis sechs Monate dauert, ist ein Jobeinstieg früher möglich und die Maßnahme daher günstiger. Eine TQ hat somit die beste Kosten-Nutzen-Bilanz“, sagt Roman Wink, Weiterbildungsexperte bei der Bertelsmann Stiftung. Beschäftigte mit einer TQ sind in der Wirtschaft überaus begehrt. 2020 sagten 81,2 Prozent der Unternehmen, sie würden Arbeitnehmer/-innen mit nachgewiesenen Fähigkeiten in einer oder mehreren Teilqualifikationen einstellen. Die Zahl der jährlichen Qualifizierungen ist von 2010 bis 2020 von 3000 auf 15.000 gestiegen. Damit ist die TQ die einzige Maßnahme unter den abschlussorientierten Weiterbildungen, bei der Wachstum zu verzeichnen ist. Um deren Attraktivität noch zu erhöhen, sollten laut Wink bundesweite Standards sicherstellen, dass Arbeitnehmer/-innen bei einem Wechsel in einen Job in einer anderen Region Deutschlands anschlussfähige TQ-Module vorfinden, damit ihre persönliche Weiterbildungskette nicht abreißt. mh


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