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Minijob verschwiegen – Unterhaltsanspruch verloren

UNTERHALT - Verhältnisse müssen vollständig dargelegt werden

Ob Scheidungsfolgen, das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder oder der Vermögensausgleich, das Familienrecht ist ein weites Feld. Gut, wer sich hier auf einen Fachanwalt bzw. -anwältin für Familienrecht verlassen kann. Foto: Kzenon
Ob Scheidungsfolgen, das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder oder der Vermögensausgleich, das Familienrecht ist ein weites Feld. Gut, wer sich hier auf einen Fachanwalt bzw. -anwältin für Familienrecht verlassen kann. Foto: Kzenon
BERLIN Geht es um den Trennungsunterhalt, müssen die beiden Ex-Partner ihre Einkommensverhältnisse vollständig und korrekt darlegen. Verschweigt etwa der Unterhaltsberechtigte einen Teil seines Einkommens, kann er den Anspruch auf Unterhalt verlieren, so eine Mitteilung der Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: Ein Mann wandte sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts, den rückständigen und laufenden Trennungsunterhalt an seine Frau zu zahlen. Er hatte herausgefunden, dass diese nach der Trennung einen Minijob angenommen hatte und konnte dafür auch eine Zeugin benennen. Daraufhin räumte die Frau die Existenz des Minijobs ein.

Einkommen verschwiegen: kein Unterhalt mehr

Das Amtsgericht sah trotz dem keine Veranlassung, den Anspruch auf Trennungsunterhalt abzulehnen. Das sah jedoch das Oberlandesgericht Oldenburg anders. Die Frau habe ihren Anspruch aufgrund ihrer bewusst unwahren Angaben für Zeit von September 2016 bis Dezember 2016 verwirkt. Für die Zeit danach bestehe „aufgrund mangelnder Bedürftigkeit“ ohnehin kein Anspruch mehr.
  
In einem Unterhaltsverfahren seien die Beteiligten verpflichtet, sich „vollständig und wahrheitsgemäß zu den tatsächlichen Umständen zu erklären“.Die oder der Unterhaltsberechtigte müsse seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ungefragt, richtig und vollständig mitteilen. Dies sei entscheidend, um den Unterhaltsanspruch richtig zu berechnen.

Die Frau habe ihre Einkünfte aus ihrer Teilzeitbeschäftigung nicht nur verschwiegen, sondern außerdem angegeben, über eigene Einkünfte nicht zu verfügen.

Die Entscheidung treffe die Frau nicht unangemessen hart. Die Richter gingen davon aus,dass sie in der Lage sei, für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Das Trennungsjahr sei vorbei. Auch wenn sie das gemeinsame 6-jährige Kind betreue, könne man von ihr eine Erwerbstätigkeit von 30 Wochenstunden erwarten. (mr)

Trotzdem Arbeitszeugnis

ANSPRUCH bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

BERLIN Arbeitnehmer haben bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Nichts anderes gilt, wenn sich Mitarbeiter und Arbeitgeber vor Gericht gegenüberstehen, informieren die Arbeitsrechtler des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und weisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2018 hin.

Zum Fall: Auch wenn der Mann sich erfolglos gegen seine Kündigung wehrte, hat er Anspruch auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Anspruch auf ein Endzeugnis entstehe spätestens mit der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sei auch sogleich fällig. Das gelte auch dann, wenn sich die Parteien in einem Kündigungsschutzprozess gegenüber stehen.

Fazit: All die Details, auf die im Arbeitsrecht zu achten sind, besprechen Arbeitnehmer am besten rechtzeitig mit einem Fachanwalt ihres Vertrauens. (mr)

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