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Themenwelten Bergedorf
Immobilien 12/2018

Eine Rente feiert Jubiläum

Wohn-Riester wird stetig populärer. Seit der Einführung vor zehn Jahren verzeichnet die sogenannte Eigenheimrente die höchsten Zuwächse unter allen Riester-Produkten – im vergangenen Jahr erneut rund 4,5 Prozent.

Stetiges Wachstum: immer mehr vertrauen auf Wohn-Riester Grafiken: UBS 2018
Stetiges Wachstum: immer mehr vertrauen auf Wohn-Riester Grafiken: UBS 2018
Während immer mehr Wohn-Riester-Verträge abgeschlossen werden, lässt die Nachfrage nach der Riester-Rente insgesamt nach. Rund 16,5 Millionen Verträge gab es laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Jahresmitte 2018 in Deutschland – das sind rund 20.000 weniger als im Vorjahr. Eine Entwicklung, die zum Teil den seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsen und der daraus resultierenden Sparmüdigkeit vieler Menschen geschuldet sein könnte. „Dennoch sollte Riester nicht für die niedrigen Zinsen verantwortlich gemacht werden – zumal es mit der Eigenheimrente eine Riester-Form gibt, die auf die Finanzierung von Wohneigentum abzielt. Niedrige Zinsen sind dafür eher förderlich“, erklärt LBS-Experte Joachim Klein. „Insofern ist es nur folgerichtig, dass diese weiter an Boden gewinnt.“

Wohn-Riester weist seit seiner Einführung im Vergleich zu den übrigen Riester-geförderten Produkten wie Versicherungs-, Bank- oder Fondssparverträgen das höchste Wachstum auf. In der ersten Jahreshälfte stieg die Zahl der Verträge um 28.000 auf knapp 1,8 Millionen.

Vorteil: Pro Kind, das nach 2008 geboren ist, gibt es eine Zulage von bis zu 300 euro
Vorteil: Pro Kind, das nach 2008 geboren ist, gibt es eine Zulage von bis zu 300 euro
Mit dem Wohn-Riester fördert der Staat die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge – die eigenen vier Wände. Unterstützt werden der Erwerb, Bau oder altersgerechte Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Damit können viele Menschen ihren Wunsch nach den eigenen vier Wänden mit dem Vorteil der staatlichen Förderung verbinden. „Wohn-Riester lohnt sich. Mit einem Riester-zertifizierten Bausparvertrag fließt die Finanzspritze vom Fiskus oft über Jahrzehnte, denn die Zulagen gibt es sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase. Wer die Förderung nicht nutzt, verschenkt bares Geld“, ist Klein überzeugt. Die Zulagen erhöhen in der Ansparphase das Eigenkapital und fließen während der Finanzierung in die Tilgung des Bauspardarlehens. Und: Wohn-Riester-Sparer profitieren von Anfang an von ihrer Altersvorsorge – weil sie darin wohnen. Bei Renteneintritt ist die Immobilie im Idealfall abbezahlt und mietfreies Wohnen gesichert.

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Hamburg-Jenfeld:

Eine Rente feiert Jubiläum Image 1

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Darum lohnt sich die eigenheimrente

Mit einem Riester-geförderten Bausparvertrag lässt sich der Wunsch nach einer eigenen Immobilie besser verwirklichen. Die wichtigsten Fragen:

Unter welchen Voraussetzungen gibt es die Förderung?

Förderberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Berufstätigen. Dazu gehören Angestellte, Handwerker und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beamte, Richter und Soldaten. Die volle Riester-Förderung erhalten Sparer, wenn sie inklusive der Zulagen vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen, maximal werden 2100 Euro gefördert. Auch Ehe- und Lebenspartner, die nicht berufstätig sind, bekommen die Förderung, wenn sie einen eigenen Wohn-Riester-Vertrag abschließen und mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen.

Wieviel Förderung erhalten Wohn-Riester-Sparer?

Die Grundzulage für einen förderberechtigten Erwachsenen beträgt maximal 175 Euro im Jahr. Pro Kind, das nach 2008 geboren ist, gibt es eine Kinderzulage bis zu 300 Euro, für alle vor 2008 Geborenen maximal 185 Euro. Eine Familie mit zwei kleineren Kindern, bei der beide Eheleute einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhält somit zweimal 175 Euro plus zweimal 300 Euro Zulage – das macht 950 Euro im Jahr.

Wie lange läuft die Förderung?

Bausparer können über viele Jahre profitieren, im Idealfall über die gesamte Laufzeit der Finanzierung der eigenen Immobilie. Das heißt vom Abschluss des Bausparvertrags bis zur Rückzahlung der letzten Darlehensrate.


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